Kreditsicherheiten
* Kreditsicherheiten sind Vermögenswerte oder Haftungsversprechen Dritter, die eine Bank als Absicherung dafür erhält, dass sie den Kredit zurückerhält, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.
* Kreditsicherheiten werden grundsätzlich in Personalsicherheiten (Haftung durch Dritte, z. B. Bürgschaft) und Sachsicherheiten (Haftung mit konkreten Vermögenswerten, z. B. Grundschuld) unterteilt.
* Die Bereitstellung geeigneter Sicherheiten reduziert das Ausfallrisiko der Bank erheblich. Dies ermöglicht es Ihnen als Kreditnehmer, oft günstigere Zinskonditionen zu erhalten.