Die Vorfälligkeitsentschädigung (Abkürzung: VFE) ist ein finanzielles Instrument, das tief im deutschen Recht verankert ist und bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zum Tragen kommt. Basierend auf§ 502 BGB fungiert sie als Ausgleichsmechanismus für Kreditgeber, die durch eine verkürzte Kreditlaufzeit Zinseinnahmen einbüßen.
Bei der Berechnung dieser Entschädigung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter auch mögliche Sondertilgungen, die dem Kreditnehmer zugestanden wurden. Fairerweise muss der Kreditgeber jedoch auch Vorteile wie ersparte Verwaltungskosten berücksichtigen, was die Komplexität dieses finanziellen Ausgleichs unterstreicht.
Interessanterweise gilt diese Regelung ausschließlich für Finanzierungen mit festen Zinssätzen.

