Wenn Sie den Rückzahlungen Ihrer Schulden nicht nachkommen können, sind Sie häufig dazu gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Die Privatinsolvenz hilft Ihnen, alle Ihre Schulden in drei bis sechs Jahren loszuwerden. Heute zeigen wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Privatinsolvenz beachten müssen und helfen Ihnen gleichzeitig, die häufigsten Fragen zu klären.
Ablauf der Privatinsolvenz in 4 Phasen
Die zwei notwendigen Voraussetzungen für die Privatinsolvenz sind:
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs
Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, benötigen Sie zuerst eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs, um die Privatinsolvenz anmelden zu können.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Es ist immer empfehlenswert, zuerst Kontakt mit allen Gläubigern aufzunehmen und zu versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Warum? Weil Sie sich dadurch die Kosten eines Insolvenzverfahrens ersparen und Ihre Schufa-Einträge damit nicht so negativ beeinflusst werden wie bei einer Privatinsolvenz. Außerdem sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet, bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden können.
In der Regel helfen Ihnen Schuldnerberater, einen freiwilligen Schuldenerlass mit den Gläubigern zu verhandeln. Im Rahmen der Verhandlungen wird ein Schuldenplan aufgestellt. Gemeinsam mit dem Schuldnerberater sehen Sie sich Ihre Schulden sowie Ihr vorhandenes Vermögen an. Pfändbares Vermögen wird verpfändet, um damit einen Teil der Schulden zu decken. Es wird auch geprüft, ob Kapital aus anderen Quellen einbezogen werden kann, um die Schuldenlast zu verringern.
Im Rahmen des Schuldenplans wird schriftlich vereinbart, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe Sie als Schuldner Ihre Rückzahlungen leisten müssen und was geschieht im Fall, dass Sie Ihrem Versprechen nicht nachkommen.
Die außergerichtliche Schuldenbefreiung darf den Gläubiger nicht schlechter stellen als die anschließende gerichtliche Restschuldbefreiung. Alle Gläubiger müssen dem Schuldenplan zustimmen, damit eine außergerichtliche Schuldenbereinigung stattfinden kann.
Erst wenn dieses Verfahren scheitert, können Sie eine Privatinsolvenz anmelden. Hierzu müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen, wo Sie im Detail den Versuch der außergerichtlichen Einigung sowie die Gründe des Scheiterns erklären. Diesen Insolvenzantrag reichen Sie beim zuständigen Amtsgericht ein. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung mit der Zuweisung eines Treuhänders, welcher Ihnen hilft, das Insolvenzverfahren zu verwalten.
Gerichtsverfahren
Scheitert die außergerichtliche Einigung, kommt ein Gerichtsverfahren zu Stande. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird noch einmal versucht, den Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Wenn nicht mehr als 50% der Gläubiger zustimmen, wird Ihr pfändbares Vermögen aufgeteilt und vom Gericht eine Restschuldbefreiung angeordnet. Innerhalb der darauffolgenden sechs Jahre wird ein Teil Ihres Einkommens gepfändet und direkt an den Treuhänder überwiesen, welcher die Aufteilung an die Gläubiger übernimmt.
Privatinsolvenz
Das Ziel der Privatinsolvenz ist es, schuldenfrei zu werden. Wie schnell die Rechtschuldbefreiung erfolgt, hängt von Ihrer finanziellen Lage ab.
Dauer der Privatinsolvenz
Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, unter bestimmten Bedingungen die Dauer der Privatinsolvenz zu beeinflussen.
Schuldentilgung nach:
- 3 Jahren, wenn Sie 35% Ihrer Schulden gemeinsam mit den Kosten des Insolvenzverfahrens begleichen
- 5 Jahren, wenn Sie die Verfahrenskosten decken
- 6 Jahren, unabhängig von Schuldenrückzahlungen unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses
Pfändungstabelle
Wenn Sie einen Teil Ihres monatlichen Einkommens abgeben müssen, interessiert Sie bestimmt die exakte Höhe. Der zu verpfändende Teil Ihres Einkommens wird von Ihrem Nettoeinkommen sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berechnet.
Zum Nettoeinkommen zählt: Gehalt, Zuschläge für Schichtarbeit, Arbeit an Samstagen, Rente, Arbeitslosengeld und Mieteinnahmen.
Folgende Einkommen können Sie im vollen Umfang bzw. zum Teil behalten: Kindergeld, Zuschläge für Feiertags und Nachtarbeit, 50% der Vergütung für Mehrarbeit, Studienbeihilfe und Krankenbezüge.
Die Pfändungsfreigrenze für Personen ohne Unterhaltspflicht beträgt aktuell 1.140,- EUR. Darüber hinaus gelten folgende Grenzen:
- 1.560,- EUR – 1 Unterhaltspflicht
- 1.790,- EUR – 2 Unterhaltspflichten
- 2.030,- EUR – 3 Unterhaltspflichten
- 2.270,- EUR – 4 Unterhaltspflichten
- 2.510,- EUR – 5 oder mehr Unterhaltspflichten
Das über die Pfändungsfreigrenze verdiente Einkommen wird zur Begleichung Ihrer Schulden eingenommen. Die Obergrenze liegt hier bei knapp 3.476,- EUR. Darüber hinausgehendes Einkommen wird unabhängig von der Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen gepfändet.
Aufgepasst
Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Dauer der Privatinsolvenz jegliche Job- und Wohnungswechsel an Ihren Treuhänder melden müssen. Sie sind auch verpflichtet, bei einer Arbeitslosigkeit zumutbare Arbeitspositionen aufzunehmen.
Veröffentlichung der Privatinsolvenz
Wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden, werden Sie zur Namensliste der insolventen Personen in Deutschland hinzugefügt. Diese Liste ist jederzeit öffentlich auf der Webseite der Insolvenzbekanntmachungen einsehbar. Es kann sich daher jeder über insolvente Personen in Deutschland informieren.
Ende der Wohlverhaltensperiode und Rechtsschuldbefreiung
Wenn Sie die entsprechende Wohlverhaltensperiode abschließen und während der gesamten Laufzeit dem gerichtlichen Beschluss gefolgt sind, werden Ihre Schulden erlassen. Sie haben daher keine weiteren Zahlungsverpflichtungen und können am Wirtschaftsleben wieder, wenn auch nur beschränkt, teilnehmen.
Beschränkt deshalb, weil die Schufa Ihre Rechtsschuldbefreiung zwar notiert hat, diese jedoch von Vertragspartnern einsehbar ist. Wenn Sie daher eine Schufa-Auskunft beantragen, um diese zum Beispiel Ihrem Vermieter vorzulegen, werden Sie Ihre Privatinsolvenz nicht verheimlichen können. Es kann bis zu drei weitere Jahre dauern, bis die Schufa Ihre Daten komplett bereinigt.
Dies kann natürlich Ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben negativ beeinflussen. Eine Schufa-Auskunft benötigen Sie, wenn Sie Verträge auf Ziel abschließen möchten. Die Daten der Auskunftei werden geprüft, wenn Sie also ein Girokonto, eine Kreditkarte, einen Handyvertrag bzw. einen Mietvertrag unterschreiben möchten. Dies gilt natürlich auch für die Fremdfinanzierung. Es können bis zu 10 Jahre vergehen, bis die Schufa alle Informationen zu Ihrer Privatinsolvenz gelöscht hat.
Kosten der Privatinsolvenz
Schuldner sollten bei der Privatinsolvenz folgende Kosten beachten:
- Kosten des Insolvenzverfahrens und Gebühren des Treuhänders
Anwaltskosten - Eventuelle Zinsen bei der Verzögerung des Insolvenzverfahrens
Kosten des Insolvenzverfahrens
Die Verfahrenskosten müssen vom Schuldner beglichen werden und fallen natürlich nicht in die Restschuldbefreiung. Die Gerichtsgebühren betragen mindestens 87,50 EUR. Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) verrechnet eine Pauschalgebühr abhängig von der Anzahl der Gläubiger von mindestens 800,- EUR (bis zu 10 Gläubiger). Des Weiteren fallen zusätzliche Gebühren während der Wohlverhaltensperiode an. Der Treuhänder berechnet hierfür 5% der Schuldnerbeträge im Jahr (mindestens 100,- EUR).
Anwaltskosten
Die Kosten für den Anwalt sind einerseits vom Ergebnis des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens andererseits von der Anzahl der Gläubiger abhängig. Jeder Anwalt verfolgt eine andere Preisliste, generell kann man jedoch davon ausgehen, dass sich die Pauschalkosten für die Antragstellung zur Privatinsolvenz bei 600,- EUR bewegen.
Die Kosten für die Verhandlung eines freiwilligen Schuldenerlasses mit den Gläubigern beginnen bei 1.200,- EUR (bis zu 10 Gläubiger). Die Gebühren erhöhen sich mit der Anzahl der Gläubiger.
Überprüfen Sie als Schuldner, ob Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bzw. einer anderen Organisation nutzen können.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Hierfür müssen Sie Ihren Reisepass, den Einkommensnachweis oder Steuerbescheid, Vermögensnachweise, Kontoauszüge sowie Belege zur Zahlung der Miete vorlegen.
Dieser Schein übernimmt die Kosten der Beratung bei außergerichtlicher Schuldenbereinigung.
Wenn Sie sich nicht mit den Gläubigern einigen, muss das Insolvenzverfahren angemeldet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
In vielen Fällen erhalten Sie beim zuständigen Amt auch eine kostenlose Beratungshilfe angeboten. Nähere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie auf der Webseite des Amtsgericht Reutlingen. Idealerweise informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Aufgepasst
Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung bzw. die Antragstellung im Insolvenzverfahren übernehmen muss. Informieren Sie sich daher am besten im Vorhinein über den Vertragsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie über kein Vermögen verfügen, können Sie auch eine Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist für jene gedacht, die aufgrund der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Gebühren des Rechtsstreits zu begleichen.
Es werden zuerst immer die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse beglichen, bevor der Restbetrag an die Gläubiger ausbezahlt wird.
Eventuelle Zinsen bei der Verzögerung des Insolvenzverfahrens
Hierbei handelt es sich um Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit vor sich hinschieben bzw. ignorieren. Ihre Schulden werden sich durch Mahnspesen und Verzugszinsen progressiv erhöhen. Je länger Sie warten, desto höher die Schuld und die damit verbundenen Kosten. Wenn Sie sich daher ständig im finanziellen Engpass befinden, sollten Sie möglichst schnell nach einem Ausweg suchen und sich professionelle Hilfe suchen.
Bedenken Sie auch, dass finanzielle Schwierigkeiten nicht nur Ihre finanzielle Lage belasten, sondern auch Einfluss auf Ihre Psyche haben. Es ist daher ratsam, möglichst schnell zu reagieren und die richtigen Entscheidungen zu treffen, um endlich Vermögen aufzubauen und dieses nicht kontinuierlich zu verlieren.
Kredit trotz Privatinsolvenz
Auch wenn man es sich schwer vorstellen kann, es gibt tatsächlich Personen, die nach einem Kredit trotz Privatinsolvenz suchen. Bitte lassen Sie die weitere Suche. Es gibt keinen seriösen Kreditgeber, der Ihnen einen Kredit trotz Privatinsolvenz vergibt. Bei der Bonitätsprüfung wird die Privatinsolvenz als ein sehr negativer Punkt betrachtet, welcher dazu führt, dass Ihnen kein Kredit gewährt wird. Der Kreditgeber möchte schließlich das Geld zurückbekommen. In der Privatinsolvenz sind Sie nicht in der Lage, zusätzliche Monatsraten zu leisten.
Schuldenfreie Personen, die eine Privatinsolvenz durchgemacht haben, haben es auch danach oft schwer, eine günstige Kreditfinanzierung zu erhalten. Nach der Privatinsolvenz behält die Schufa mindestens drei Jahre lang einen Vermerk über Ihre vergangene Zahlungsunfähigkeit, welcher die Chancen auf einen Kredit deutlich senkt. Die Schufa muss jedoch gewisse gesetzliche Fristen befolgen. Prüfen Sie daher, ob Sie eventuell vorzeitig Ihren Schufa-Eintrag löschen lassen können.
Privatinsolvenz Vorteile und Nachteile
Was kann wohl ein Vorteil davon sein, eine Privatinsolvenz anzumelden? Verschuldete Personen haben doch keine Vorteile, oder doch?
Die Privatinsolvenz kann Ihnen helfen, schuldenfrei zu werden. Zwar ist das nicht einfach aber notwendig, um ein normales Leben führen zu können.
- Mit einer Privatinsolvenz sind Sie nach drei, fünf oder sechs Jahren schuldenfrei
- Ein Existenzminimum ist für Sie gesichert
- Sie können anfangen, Vermögen aufzubauen, anstatt es zu verlieren
- Ihre negativen Schufa-Einträge verschwinden drei Jahren nach Ende der Wohlverhaltensphase
Es gibt natürlich auch gewisse Einschränkungen, die eine Privatinsolvenz mit sich bringt.
- Ihr soziales Umfeld sowie Ihr Arbeitgeber erfahren von Ihrer Privatinsolvenz
- Sie müssen Ihren Konsum einschränken – Zahlungen auf Ziel sind nicht mehr möglich
- Sie haben eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, jegliche Wechsel des Wohnortes bzw. des Berufes müssen Sie melden
Statistik zur Überschuldung
Warum und weshalb sind die Deutschen überschuldet? 20% der verschuldeten Personen in Deutschland haben sich aufgrund von Arbeitslosigkeit verschuldet. Ca. 13% sind jeweils verschuldet aufgrund von Scheidung, Erkrankung, Sucht oder Unfall. Ein Zehntel der Schuldner fallen in eine Privatinsolvenz aufgrund von einer unwirtschaftlichen Haushaltsführung gefolgt von einer gescheiterten Selbständigkeit.
Im Jahr 2017 waren 6,91 Millionen Personen in Deutschland überschuldet. Der Trend der letzten 10 Jahre deutet auf einen Zuwachs von 100.000 Personen im Jahr hin. Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie der Statista Statistik.
Stecken Sie in finanziellen Schwierigkeiten? So handeln Sie richtig!
- Handeln Sie sofort und warten Sie nicht auf ein Wunder. Durch das Warten erhöht sich nur Ihre Schuldenlast.
- Sammeln Sie die gesamte Dokumentation über Ihre Verbindlichkeiten bei jedem Gläubiger.
- Kontaktieren Sie kostenlose Schuldnerberater der Sozialämter, Caritas bzw. holen Sie sich Hilfe direkt beim Amtsgericht.
- Versuchen Sie Ihre Verbindlichkeiten im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens zu tilgen.
- Wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, prüfen Sie, ob es die Möglichkeit gibt, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
- Befolgen Sie den Schuldenplan und werden Sie so schnell wie möglich schuldenfrei.
Bedenken Sie, dass wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden, keine weiteren Zinsen bzw. Mahnspesen mehr anfallen können. Dies gilt auch für alle Gebühren, die bis zu drei Monate vor der Bekanntmachung der Privatinsolvenz in Rechnung gestellt wurden. Mit der Anmeldung der Privatinsolvenz wird der Schuldenzuwachs gestoppt.
Eigenverantwortung übernehmen und Finanzen verbessern
Wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, suchen Sie sobald wie möglich eine Schuldnerberatung auf. Das Hinauszögern wird Ihre Lage nur verschlechtern. Mit der Suche nach neuen Kreditmöglichkeiten verlieren Sie nur kostbare Zeit.
Vorsicht
Personen, die verschuldet sind, sind häufig verzweifelt und neigen dazu, sich leicht beeinflussen zu lassen. Es gibt immer wieder Personen, die dies ausnutzen, um Geld zu verdienen. Dies sind z.B. Kredithaie oder unseriöse Insolvenzberater die das Blaue vom Himmel versprechen. Diesen Personen ist Ihr Wohlbefinden nicht wichtig und sie nutzen Ihre schwierige finanzielle Situation aus, um den eigenen Gewinn zu steigern.
Es gibt keinen legalen Weg, um Schulden schnell und einfach loszuwerden. Folgen Sie unseren Tipps, um Fehler bzw. zusätzliche Kosten bei der Privatinsolvenz zu vermeiden.
Es ist bekannt, dass Schuldnerberater häufig überlaufen sind und ein Termin mehrere Wochen dauern kann. Es ist daher ratsam, professionelle Hilfe bei mehreren Instanzen zu suchen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft, beim Amtsgericht oder sozialen Organisationen wie Caritas. Werden Sie hier nicht erfolgreich, beantragen Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und suchen Sie einen Anwalt aus. Versuchen Sie beim Schuldenabbau rational zu bleiben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.