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Zahlungsverzug: Das sollten Sie wissen

Das Wichtigste im Überblick

  • Es reicht bereits eine Mahnung, um in den Zahlungsverzug zu geraten. Die Verzugszinsen betragen 5% über dem Basiszinssatz.
  • Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren dürfen Verkäufer zwischen einer und drei Mahnung versenden. Wird keine Einigung erzielt, geht es vor das Gericht.
  • Vermeiden Sie Verzugszinsen und Gerichtskosten, indem Sie immer pünktlich zahlen. Das verbessert auch Ihren Schufa-Score.
Autor  Sven Wilke
Zuletzt aktualisiert: 30. September 2024

So gehen Sie beim Zahlungsverzug vor

Wenn Sie als Schuldner nicht rechtzeitig eine Zahlung vornehmen, besteht die Gefahr, dass Sie in den Zahlungsverzug geraten.

Der Zahlungsverzug wird gesetzlich im BGB §280 und §286 geregelt und beschreibt, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner bei Nichteinhaltung der Leistungspflicht befolgen müssen.

Im Folgenden bringen wir Ihnen den Zahlungsverzug und die daraus entstehenden Kosten näher.

Zahlungsverzug laut BGB

Wie bereits erwähnt, wird der Zahlungsverzug im BGB geregelt und als “schuldhafte Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung” definiert.

Es müssen folgende Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug vorliegen:

  • Ein Zahlungsanspruch muss vorliegen (basierend auf einem Vertrag)
  • Die Leistung ist möglich und der Schuldner hat nicht bezahlt
  • Es besteht ein fälliger Anspruch

Verzug ohne Mahnung BGB §286

In der Praxis gerät ein Schuldner erst nach dem Erhalt einer Mahnung in den Zahlungsverzug. In bestimmten Fällen ist jedoch eine Mahnung nicht dringend notwendig, nämlich:

  • In der Rechnung ist ein bestimmter Kalendertag als Zahlungsziel definiert.
  • In der Rechnung ist ein eindeutiges Ereignis als Leistungserbringung genannt. Dies ermöglicht es, die Fälligkeit nach dem Kalender zu berechnen (z.B. Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung).
  • Der Schuldner hat die Zahlung endgültig verweigert.
  • Wenn ein besonderer Grund vorliegt, der aufgrund der Interessen beider Geschäftspartner einen Verzug rechtfertigt (z.B. Schuldner verspricht die Leistung noch vor der Mahnung zu erbringen, leistet aber trotzdem nicht.)

Gut zu wissen

Bei Entgeltforderungen kommt der Verbraucher nach 30 Tagen nach der Fälligkeit und Zustellung der Rechnung automatisch in den Verzug. Dies gilt jedoch nur, wenn darauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

Eine Erwähnung in den AGB ist nicht ausreichend (§ 286 Abs. 3). Diese Regelung gilt nicht bei Dauerschuldverhältnissen, wie Darlehenszinsen.

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Mahnung

In einer Mahnung beim Zahlungsverzug fordert der Gläubiger den Schuldner auf, die fällige Leistung zu erbringen.

In der Regel werden Mahnungen nach der Fälligkeit der Leistungserbringung (z.B. Zahlungsziel) schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Schuldner versendet.

Wie bereits erwähnt, sind Mahnungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht gesetzlich notwendig.

Aufgepasst

Schuldner können sich daher nicht automatisch darauf verlassen, dass sie nach Fälligkeit der Leistungserbringung noch nicht in den Schuldnerverzug geraten und somit mit zusätzlichen Mehrkosten konfrontiert werden.

Häufig gestellte Fragen zum Zahlungsverzug

Was sind die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug?

Wenn der Schuldner nicht rechtzeitig eine Zahlung vornimmt, kann das für der Verkäufer zu Liquiditätsengpässen führen. Deswegen ist es wichtig, die Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug zu kennen. Sie haben die Möglichkeit, Verzugzinsen zu beanspruchen, die nach diesem Paragraphen berechnet werden.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens dürfen Verkäufer außerdem zwischen einer und drei Mahnung versenden. Wird keine Einigung erzielt, geht es vor das Gericht.

Wie berechnet man den Zahlungsverzug?

Gesetzlich haben Kunden 30 Tage Zeit, Ihre Rechnungen zu bezahlen, außer es wurde im Vertrag eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Der erste Tag nach der Fälligkeit gilt als Beginn des Zahlungsverzuges, welcher mit dem Tag an dem die Rechnung ausgeglichen ist endet.

Die Differenz zwischen diesen beiden Zeitpunkten ist die Dauer des Zahlungsverzuges, welche für die Berechnung der Verzugszinsen hergenommen wird.

Wie kann man dem Zahlungsverzug vorbeugen?

Sie beugen einem Zahlungsverzug vor, indem Sie Ihre Rechnungen stets pünktlich bezahlen. Wenn Sie mehrere Rechnungen im Monat erhalten, sammeln Sie diese und bezahlen sie nach dem nächsten Gehaltseingang. Behalten Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben mit Hilfe von kostenlosen Haushaltsbuch-Apps.

Kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid ohne Mahnung erhalten?

In einigen Fällen passiert es, dass Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid ohne vorherige Mahnung bzw. Zahlungserinnerung erhalten. Abhängig von der Art der Schuld, trägt einer der Vertragspartner die Beweislast für die Zustellung oder Nicht-Zustellung der Mahnung.

Wie viele Mahnungen muss ich erhalten, um in den Zahlungsverzug zu geraten?

Grundsätzlich ist eine Mahnung nach der Fälligkeit der Rechnung ausreichend, um in den Zahlungsverzug zu gelangen. Der Gläubiger hat keine gesetzliche Pflicht, Sie öfter zu mahnen.

Es gibt auch Ausnahmefälle, bei denen Verbraucher keine Mahnung erhalten müssen und nach der Fälligkeit automatisch in den Schuldnerverzug rutschen.

Wann tritt der Zahlungsverzug ein?

Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn Sie Ihre Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist tilgen. In bestimmten Fällen ist eine Mahnung nach der Fälligkeit der Rechnung notwendig, um in den Zahlungsverzug zu geraten. Nähere Voraussetzungen erfahren Sie im Folgenden.

Welche Folgen bringt der Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer vom Käufer die gesamte Schuld verlangen, zuzüglich Mahngebühren, Verzugsspesen und Schadensersatzkosten, wie etwa Gerichtskosten.

Wird die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet, fallen noch weitere Kosten an. Zusätzlich werden Sie bei den Auskunfteien vorgemerkt. Negative Einträge bei der Schufa können Ihre finanzielle Flexibilität in der Zukunft deutlich einschränken.

Mahnfristen

Bei den Mahnfristen gibt es einige wenige gesetzliche Regelungen zu beachten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Szenarien.

Szenario 1

Der Schuldner ist ein Geschäftskunde und es wurde kein Zahlungsziel vereinbart.

Dann gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Ab dem 31. Tag befindet sich der Schuldner im Verzug.

Szenario 2

Der Schuldner ist ein Geschäftskunde und es wurde ein Zahlungsziel vereinbart.

Der Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist gilt als Beginn des Verzuges.

Szenario 3

Der Schuldner ist ein Privatkunde.

Hier muss die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen ausdrücklich auf der Rechnung gekennzeichnet werden, sonst ist eine Mahnung notwendig, damit der Schuldner offiziell in den Zahlungsverzug gerät.

Was die Frist bei Mahnungen angeht, so bleibt diese dem Gläubiger überlassen. In der Praxis wird die Mahnung kurz nach der Fälligkeit versendet. Die Anzahl der Mahnungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und hängt vom Mahnwesen des Gläubigers ab.

Kosten bei Zahlungsverzug

Viele Schuldner, die ihre Rechnungen nicht pünktlich begleichen können stellen sich folgende Frage:

Um wie viel vergrößert sich meine Schuld, wenn ich nicht pünktlich bezahle?

Nicht jeder Verbraucher ist sich über die Mehrkosten, die bei Zahlungsverzug anfallen, bewusst. Abhängig von der Länge des Zahlungsverzuges können Sie mit folgenden Mehrkosten rechnen:

Verzugszinsen

Verzugszinsen sollen den Schuldner motivieren, seine Verbindlichkeit rasch zu tilgen. Das Gesetz gibt hier den Verzugszinssatz selbst an. Die Höhe der Verzugszinsen wird vom BGB §288 geregelt.

  • Für Verbraucher gilt +5% über den Basiszins
  • Für Geschäftskunden gilt +9% über den Basiszins

Der Basiszins wird zwei mal im Jahr von der Deutschen Bundesbank aktualisiert. Der aktuelle Basiszins beträgt -0,88% p.a.

Zahlungsverzug: Beispiel

Markus (Selbständiger) möchte einen Tattoo-Salon aufmachen und beauftragt eine Webdesign-Agentur, eine Website für ihn zu erstellen. Die Website wird zum 1.8.2018 veröffentlicht und die Rechnung über 5.000,- EUR (netto) online an Markus versandt, mit dem Hinweis, die Rechnung innerhalb des gesetzlichen Zahlungsziels von 30 Tagen zu tilgen.

Markus hat vergessen, die Rechnung pünktlich zu begleichen und gerät in den Zahlungsverzug. Erst nach einer Zahlungserinnerung von der Webdesign-Agentur am 14.9.2018 wird die Rechnung von 5.016,92 EUR von Markus bezahlt.

  • Rechnungserhalt: 1.8.2018
  • Fälligkeit: 30.8.2018
  • Tage im Verzug: 15

Zinssatz: 8,12% p.a. (bei Verbrauchern wäre der Zins 4,12% p.a.)
Verzugszinsen:  5000 x (8.12/100) x (15/360) = 16.92 EUR

Hätte die Webdesign-Agentur eine Mahnung verschickt, wäre noch eine Mahngebühr zu den Verzugszinsen hinzuzurechnen.

Eine Mahnung wäre in diesem Fall nicht gesetzlich notwendig, da es sich um einen Geschäftskunden handelt, zudem wurde die Zahlungsfrist eindeutig auf der Rechnung vermerkt.

Mahngebühren bei Zahlungsverzug

Grundsätzlich gibt das Gesetz nicht genau vor, wie hoch die Kosten für eine Mahnung ausfallen können.

In der Regel dürfen Mahngebühren erst ab der zweiten “Zahlungserinnerung” verrechnet werden. Die zweite “Zahlungserinnerung” sollte schon als Mahnung betitelt werden, um hierfür Mahngebühren zu verlangen.

In der Regel werden nicht mehr als zwei bzw. drei Mahnungen verschickt, bis der Fall ins Mahnverfahren bzw. Inkassoverfahren rutscht.

Gut zu wissen

Die Rechtssprechung sieht eine Mahngebühr von 2,50 EUR bis 10,- EUR als zulässig. Die Mahngebühr soll die Kosten für das Material sowie die Portokosten decken.

Mahnungen dürfen nur dann verschickt werden, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen zu hohe Mahngebühren verrechnet wurden, können Sie einen Widerspruch einlegen. Das Portal Jurarat.de hat hierfür ein Musterschreiben verfasst.

Recht auf Schadensersatz BGB §280

Zahlt der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht und erfolgt durch die Pflichtverletzung ein Schaden, kann der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch stellen.

Schadenersatz aufgrund der Verzögerung kann der Gläubiger nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen.

Beim Schadenersatz werden vor allem Kosten für das Rücklastschriftenverfahren sowie die Rechtsanwaltskosten dem Schuldner in Rechnung gestellt.

Mit Factoring Forderungen verkaufen

Wenn Sie selbst geschäftstätig sind und Ihr Kunde seine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, kann dies für Sie zu Liquiditätsproblemen führen. Unbezahlte Kundenrechnungen können Ihr Unternehmen auf lange Sicht in die Insolvenz bringen, da Sie selbst Ihre Verbindlichkeiten nicht mehr decken können.

Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, bietet das Factoring. Sie verkaufen Ihre Forderung an ein Factorunternehmen und erhalten einen großen Teil des geschuldeten Betrages sofort überwiesen. Lösen Sie Ihre Liquiditätsprobleme und fördern das Unternehmenswachstum indem Sie Ihre Forderungen verkaufen.

Als Schuldner ist es empfehlenswert, nicht rechtzeitige Zahlungen zu vermeiden, damit keine Mehrkosten durch einen Zahlungsverzug entstehen.

Offene Kommunikation mit dem Gläubiger kann häufig viele Ungewissheiten lösen und Kosten senken. Wenn Sie schon im Vorhinein wissen, dass Sie Ihre Verbindlichkeit nicht zeitig tilgen können, bitten Sie den Gläubiger, das Zahlungsziel zu verlängern, um den Zahlungsverzug zu vermeiden.

Nutzen Sie unseren Ratgeber als eine zusätzliche Informationsquelle. Die im Beitrag vermittelten Informationen sind das Resultat unserer Recherche sowie unserer Interpretation des Gesetzes, welche den fachlichen Rat eines Juristen nicht ersetzen.

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Autor Sven Wilke

Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

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