Öffentliche Wertpapierangebote benötigen in Deutschland grundsätzlich einen gebilligten Prospekt, sofern keine Ausnahme gilt. Die BaFin prüft, ob er die geforderten Angaben enthält sowie verständlich und widerspruchsfrei ist.
Die Billigung ist kein Gütesiegel. Die BaFin beurteilt weder die wirtschaftliche Qualität der Aktien noch die Seriosität des Emittenten. Anleger müssen Geschäftsmodell, Bewertung und Risiken selbst einordnen. Wichtig sind die Abschnitte zu Risikofaktoren, Mittelverwendung, Altaktionären und Angebotsbedingungen.
Nehmen Sie sich für den Prospekt mehr Zeit als für eine kurze Unternehmenspräsentation. Vergleichen Sie die geplante Mittelverwendung mit den beschriebenen Wachstumszielen und prüfen Sie, welche Anteilseigner verkaufen. Lesen Sie auch die Angebotsbedingungen, denn dort stehen Angaben zur Preisspanne, zum Umfang der Emission und zum Verfahren. Diese Informationen ersetzen keine eigene Bewertung, machen die Struktur des Börsengangs aber nachvollziehbar.
Ob Sie zeichnen können, hängt auch von Ihrer Depotbank ab. Nicht jeder Online-Broker nimmt an jeder Emission teil. Prüfen Sie Verfügbarkeit und Orderbedingungen rechtzeitig.
Für spätere Verkaufsgewinne gibt es keine besondere IPO-Steuer. Gewinne im Privatvermögen zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vereinfacht ergibt sich der Gewinn aus Verkaufserlös abzüglich Verkaufskosten und Anschaffungskosten.
Grundsätzlich gilt ein gesonderter Steuersatz von 25 %, hinzu kommen mögliche Zuschläge; Ausnahmen sind zu beachten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR pro Person beziehungsweise 2.000 EUR bei gemeinsamer Veranlagung. Dies ist keine Steuerberatung.