Es ist einer der wichtigsten und aussagekräftigsten Faktoren für die aktuelle Wirtschaftslage in Deutschland – die Zahl der Arbeitslosen. Rein statistisch sieht es gut aus – die Arbeitslosenzahl hat sich innerhalb von 15 Jahren mehr als halbiert.
Während die durchschnittliche Arbeitslosenzahl im Jahr 2005 noch 4,86 Millionen betrug, gab es 2021 nur 2,41 Millionen registrierte Arbeitslose.
Somit ist die Arbeitslosenquote in Deutschland deutlich niedriger als im Vergleich zum Durchschnitt der Europäischen Union – aber dennoch sieht die aktuelle Lage für viele Menschen hierzulande nicht rosig aus.
In diesem Beitrag…
listen wir Vergünstigungen für Arbeitslose auf und zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Krankenkassenbeiträge
Alle Bundesbürger müssen gesetzlich versichert sein – das gilt auch für jene, die Arbeitslosengeld I und II beziehen. Kommt es zu einer Arbeitslosigkeit und wird diese ordentlich gemeldet, so übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer plötzlich arbeitslos wird, der bleibt durch die freiwillige Anschlussversicherung bei derselben Krankenkasse versichert. Finanzielle Unterstützung für Arbeitslose gibt es auch für die Pflegeversicherung.
GEZ
Empfänger von Arbeitslosengeld II, also Hartz IV-Empfänger, sind von den Rundfunkgebühren befreit. Dafür reicht es aber nicht, sich arbeitslos zu melden und auf eine Befreiung zu hoffen, da die Agentur für Arbeit nicht im Austausch mit der GEZ steht.
Bedeutet: Es ist Ihre Aufgabe, den Antrag zu stellen. Dieser Antrag lässt sich hier online ausfüllen.
Natürlich müssen Sie bescheinigen, dass Sie arbeitslos sind – hierfür reicht zum Beispiel eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit.
Büchergeld
In Deutschland herrscht grundsätzlich Lehrmittelfreiheit – was bedeutet, dass jeglich Lerninhalte (Bücher, CD’s…) unabhängig vom Einkommen jedem Bundesbürger zur Verfügung stehen sollten.
Der Haken:
Jedes Bundesland hat dafür eigene Gesetze entwickelt, wodurch für einige Eltern Kosten entstehen könnten.
In folgenden Bundesländern herrscht Lehrmittelfreiheit:
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
In den restlichen Bundesländern herrscht keine beziehungsweise eine eingeschränkte Lehrmittelfreiheit. Für Asylbewerber sowie Arbeitslose gibt es hier finanzielle Unterstützung in Form einer Befreiung des Beitrages.
Gründungszuschuss
Sind Sie arbeitslos und ziehen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit in Erwägung?
Als Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Sie finanzielle Unterstützung in Form des Gründungszuschusses – Empfänger von ALG II erhalten das sogenannte Einstiegsgeld.
Voraussetzung ist, dass Sie die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Den Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst sechs Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300,- EUR. Danach können Sie noch neun weitere Monate den Gründungszuschuss zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten.
Das Einstiegsgeld hingegen wird bis zu 24 Monate bezahlt. Die Höhe der Unterstützung ist hier nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird individuell bemessen und hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Dazu gehören:
Davon hängt die Höhe des Einstiegsgeldes ab
- Gewinnchancen
- Finanzierungsbedarf
- Konkurrenzfähigkeit Ihres Vorhabens
- Zulassungsvoraussetzungen für geplante Tätigkeit
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit erwägt und ein Startkapital benötigt, kann auch einen Kredit für Arbeitslose oder Kredit ohne Einkommensnachweis in Anspruch nehmen.
Exkurs: Beschäftigung und Arbeitslosengeld
Arbeitslose dürfen maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten – übersteigt Ihre Arbeitszeit diese Stundenzahl, müssen Sie sich von der Arbeitslosigkeit abmelden. Auf Ihr Nebeneinkommen haben Sie einen Freibetrag von 165,- EUR im Monat. Übertrifft Ihr Einkommen den Freibetrag, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Financer Tipp
Erhöhen Sie Ihren Freibetrag mit Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die Sie durch Ihre Nebenbeschäftigung haben.
Dazu gehören:
- Arbeitsbekleidung
- Fahrtkosten
- Ausgaben für Arbeitsmaterial
Bildungsgutscheine
Bildung und Finanzen müssen in Deutschland nicht in einem Gegensatz stehen – denn auch hier gibt es finanzielle Unterstützung für Arbeitslose in Form eines Bildungsgutscheins.
Der Bildungsgutschein kann in Anspruch genommen werden, um die Chance auf eine Beschäftigung zu erhöhen, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder um einer drohenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Folgende Kosten können übernommen werden:
- Bücher
- Prüfungen
- Lehrgänge
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie übrigens nur unter der Voraussetzung, dass Sie zuvor durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten wurden. Sie können ihn telefonisch beantragen.
Financer Tipp
Fortbildungskosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen – so sparen Sie zusätzlich Geld.
Wohngeld
Wohngeld steht grundsätzlich nicht nur Arbeitslosen zur Verfügung, sondern jedem Bürger, der aufgrund eines zu niedrigen Verdienstes nicht in der Lage ist, Miet- oder Eigentumskosten zu zahlen.
Beim Wohngeld handelt es sich um einen „festgelegten Betrag“, der sich aus folgenden Aspekten errechnet:
- Anzahl der Personen im Haushalt
- Höhe des Einkommens der Familie
- Kosten für Miete oder Eigentum
Beispiel
Eine Familie mit zwei Kindern, die über ein Einkommen von 1.200,- EUR verfügt, erhält bei einer monatlichen Miete von 600,- EUR einen Mietzuschuss von 320,- EUR.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss nach Ablauf des Zeitraums neu beantragt werden.
Für Mieter heißt das Wohngeld Mietzuschuss – für Eigentümer heißt es Lastenzuschuss.
Sport und Kultur
Im Bereich Sport und Kultur gibt es keine gesetzlichen Regelungen, jedoch können Arbeitslose hier auf Ermäßigungen hoffen. Am besten erkundigen Sie sich hier bei lokalen Einrichtung, wo ein Rabatt möglich sein könnte.
Sparmöglichkeiten für Arbeitslose
- Schwimmbäder
- Museen
- Theater
- Musik- und Volkshochschulen
- Bibliotheken
- Philharmonien
Gegen Vorlage eines Arbeitslosenausweises beziehungsweise eines Arbeitslosenbescheids reduzieren sich die monatlichen Beiträge oder Eintrittsgelder.
Telefonkosten
Wussten Sie, dass Arbeitslose auch beim Telefonieren auf finanzielle Unterstützung zählen können?
Als bislang einziger Dienstleister bietet die Telekom GmbH einen Sozialtarif für Arbeitslose, Studenten sowie Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 % an.
Wer von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit wurde (siehe oben), der erhält von der Telekom ein monatliches Gesprächsguthaben in Höhe von 6,49 EUR netto.
Um Anspruch auf den Sozialtarif zu erhalten, müssen Arbeitslose die GEZ-Befreiung vorlegen. Diese wird durch den Deutschlandradio-Beitragsservice sowie ARD und ZDF bescheinigt.
Fazit
Neben dem Arbeitslosengeld gibt es in Deutschland glücklicherweise viele finanzielle Stützen in Form von Ermäßigungen für Arbeitslose. Diese sollten Sie auch in Anspruch nehmen.
Dieser Beitrag hat nur eine Reihe von Möglichkeiten aufgezählt, Unterstützungen zu erhalten. Vereinbaren Sie ein Gespräch im Arbeitsamt oder kontaktieren Sie einen Sozialarbeiter, um sich über weitere Ermäßigungen zu informieren und alle Optionen auszuschöpfen!
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