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Alle Zuschüsse und Vergünstigungen für Arbeitslose in 2026
Welche finanziellen Hilfen stehen Ihnen bei Arbeitslosigkeit zu? Von Wohngeld über Bürgergeld bis zum Gründungszuschuss: Hier finden Sie alle Zuschüsse auf einen Blick.
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Geprüft von Ivan Bevanda8 Min. Lesezeit | Persönliche Finanzen
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Ob nach einer Kündigung, dem Ende einer befristeten Stelle oder durch Umstrukturierungen im Unternehmen: Plötzlich fehlt das monatliche Einkommen, aber die Rechnungen laufen weiter.
Die gute Nachricht: In Deutschland gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Arbeitslose, die weit über das reine Arbeitslosengeld hinausgehen. Viele dieser Leistungen werden allerdings nicht automatisch gewährt, sondern müssen aktiv beantragt werden.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen alle relevanten Zuschüsse, Ermäßigungen und Fördermöglichkeiten, die Ihnen bei Arbeitslosigkeit zustehen.
Arbeitslosengeld I und Bürgergeld: Die Basis
Bevor wir zu den zusätzlichen Vergünstigungen kommen, ein kurzer Überblick über die beiden wichtigsten Grundleistungen.
Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten Sie, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Höhe beträgt 60 % Ihres letzten Nettogehalts (67 % mit Kindern). ALG I wird je nach Alter und Beschäftigungsdauer zwischen 6 und 24 Monaten gezahlt.
Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) greift, wenn Ihr Anspruch auf ALG I ausläuft oder Sie keinen Anspruch darauf haben. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro monatlich. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten zusammen 1.012 Euro.
Beim Bürgergeld übernimmt der Staat zusätzlich die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung. In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Wohnkosten komplett übernommen, ohne Angemessenheitsprüfung.
Wichtig zu wissen
Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur "Neuen Grundsicherung" umbenannt. Die Pflichten für Leistungsempfänger werden verschärft, aber die finanziellen Leistungen bleiben im Kern bestehen.
Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung
Alle Bundesbürger müssen gesetzlich versichert sein. Das gilt auch für Empfänger von ALG I und Bürgergeld.
Bei ordnungsgemäßer Meldung der Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Sie bleiben über eine freiwillige Anschlussversicherung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.
Für Bürgergeld-Empfänger zahlt das Jobcenter die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt an die Krankenkasse. Auch die Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung werden übernommen.
Wohngeld: Zuschuss zu den Wohnkosten
Wohngeld steht nicht nur Arbeitslosen zur Verfügung, sondern jedem Haushalt, dessen Einkommen zu niedrig ist, um die Wohnkosten vollständig zu tragen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform hat sich der Kreis der Berechtigten von rund 600.000 auf über zwei Millionen Haushalte erweitert.
Der durchschnittliche Wohngeldbetrag liegt bei etwa 370 Euro monatlich. Die genaue Höhe errechnet sich aus drei Faktoren:
Anzahl der Personen im Haushalt
Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
Höhe der Miete bzw. Belastung bei Eigentum (abhängig von der Mietstufe der Gemeinde)
Beispiel
Eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einem Einkommen von 1.400 Euro bei einer Miete von 650 Euro kann mit einem monatlichen Mietzuschuss von rund 350 Euro rechnen. Für Eigentümer gibt es statt des Mietzuschusses den sogenannten Lastenzuschuss.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss anschließend neu beantragt werden. Empfänger von Bürgergeld erhalten kein Wohngeld, da ihre Unterkunftskosten bereits vom Jobcenter übernommen werden. Wohngeld ist aber eine Option für ALG-I-Empfänger und Geringverdiener.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Kinder. Er beträgt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat.
Voraussetzung: Sie beziehen kein Bürgergeld und verfügen über ein Mindesteinkommen (Alleinerziehende: 600 Euro, Paare: 900 Euro brutto). Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt.
Zusammen mit Wohngeld und Kindergeld können Familien so eine Alternative zum Bürgergeld nutzen, die in vielen Fällen finanziell günstiger ausfällt.
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Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ)
Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung (BAföG) und bestimmten weiteren Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Der Beitrag liegt 2026 bei 18,94 Euro monatlich.
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter melden Ihren Status nicht an den Beitragsservice. Sie müssen den Antrag selbst stellen. Das geht online unter rundfunkbeitrag.de.
Als Nachweis reicht der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Achtung
ALG-I-Empfänger haben keinen automatischen Anspruch auf GEZ-Befreiung. Nur bei besonderer Härte (z. B. wenn das Einkommen nur knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt) kann eine Befreiung beantragt werden.
Bildungsgutscheine: Kostenlose Weiterbildung
Bildung ist einer der wirkungsvollsten Wege zurück in den Arbeitsmarkt. Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten einer beruflichen Weiterbildung.
Der Bildungsgutschein kann eingesetzt werden, um:
Einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen
Eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
Die Chancen auf eine neue Beschäftigung zu verbessern
Übernommen werden Kursgebühren, Prüfungskosten, Fahrtkosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Kinderbetreuung und Unterkunft. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Zusätzlich erhalten Teilnehmer an Weiterbildungen seit 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich, sofern die Maßnahme auf einen Berufsabschluss abzielt.
Financer Tipp
Fortbildungskosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das gilt auch für Fachliteratur, Fahrtkosten zum Lehrgang und Arbeitsmaterial.
Gründungszuschuss: Förderung in die Selbstständigkeit
Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, können den Gründungszuschuss beantragen. Diese Förderung richtet sich an Empfänger von ALG I.
Voraussetzungen:
- Sie haben noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld
- Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt
- Eine fachkundige Stelle (IHK, Handwerkskammer, Steuerberater) bestätigt die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsplans
Höhe der Förderung:
In den ersten sechs Monaten erhalten Sie Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Danach können Sie weitere neun Monate lang 300 Euro monatlich erhalten, wenn Sie nachweisen, dass Ihre Selbstständigkeit tatsächlich läuft.
Die maximale Förderdauer beträgt also 15 Monate.
Wichtig
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Ein überzeugender Businessplan erhöht Ihre Chancen erheblich.
Für Empfänger von Bürgergeld gibt es statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld. Es wird bis zu 24 Monate gezahlt, die Höhe wird individuell festgelegt und hängt von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der voraussichtlichen Dauer der Hilfebedürftigkeit und den Erfolgsaussichten der Gründung ab.
Wer ein Startkapital benötigt, kann auch einen Kredit für Arbeitslose oder einen Kredit ohne Einkommensnachweis in Betracht ziehen.
Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit
Arbeitslose dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren. Übersteigt Ihre Arbeitszeit diese Grenze, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.
Bei ALG I haben Sie einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Alles darüber wird auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet.
Beim Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge: Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 %.
Financer Tipp
Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsbekleidung und Arbeitsmaterial können Ihren Freibetrag bei ALG I effektiv erhöhen. Sammeln Sie alle Belege.
Lehrmittelfreiheit und Büchergeld
Für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist die Lehrmittelfreiheit ein wichtiger Kostenfaktor. In einigen Bundesländern werden Schulbücher und Lernmaterialien kostenfrei gestellt.
Bundesländer mit Lehrmittelfreiheit:
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
In den übrigen Bundesländern herrscht eingeschränkte Lehrmittelfreiheit. Für Empfänger von Bürgergeld und ALG II gibt es hier in der Regel eine Befreiung vom Eigenanteil.
Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro im ersten, 65 Euro im zweiten Halbjahr).
Sport und Kultur: Ermäßigungen nutzen
Es gibt keine bundesweite gesetzliche Regelung für Ermäßigungen im Freizeit- und Kulturbereich. Allerdings bieten viele Einrichtungen vor Ort Rabatte für Arbeitslose und Geringverdiener an.
Erkundigen Sie sich bei diesen Einrichtungen nach Ermäßigungen:
Schwimmbäder und Sportvereine
Museen und Ausstellungen
Theater und Philharmonien
Volkshochschulen und Musikschulen
Bibliotheken und Mediatheken
Öffentlicher Nahverkehr (Sozialtickets in vielen Städten)
Viele Städte und Kommunen bieten eigene Sozialpässe oder Kulturpässe an, mit denen Arbeitslose vergünstigten oder kostenlosen Zugang zu Freizeitangeboten erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder beim Sozialamt.
Telefonkosten: Sozialtarife
Die Deutsche Telekom bietet einen Sozialtarif für Empfänger bestimmter Sozialleistungen an. Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, erhält ein monatliches Gesprächsguthaben von 6,49 Euro netto.
Voraussetzung ist die Vorlage der GEZ-Befreiung, die durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgestellt wird.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf günstige Mobilfunktarife und Prepaid-Optionen. In unserem Spartipps-Guide finden Sie weitere Möglichkeiten, Ihre monatlichen Ausgaben zu senken.
Weitere Zuschüsse und einmalige Hilfen
Neben den regelmäßigen Leistungen gibt es einmalige finanzielle Unterstützung, die Sie bei Bedarf beantragen können:
Erstausstattung für die Wohnung: Möbel, Haushaltsgeräte und Bettwäsche beim erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung
Erstausstattung bei Schwangerschaft: Umstandskleidung und Babyausstattung
Umzugskosten: Wenn der Umzug vom Jobcenter genehmigt wurde
Darlehen für unabweisbare Bedarfe: Zum Beispiel für die Reparatur eines notwendigen Haushaltsgeräts
Eingliederungszuschuss: Arbeitgeber können bis zu 50 % des Bruttolohns als Zuschuss erhalten, wenn sie Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellen (bis zu 12 Monate)
Fazit: Alle Möglichkeiten ausschöpfen
In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an finanziellen Hilfen für Arbeitslose. Neben dem Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld stehen Ihnen zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse zur Verfügung, die Ihre finanzielle Situation spürbar verbessern können.
Der wichtigste Schritt: Werden Sie aktiv. Viele Leistungen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen beantragt werden. Vereinbaren Sie ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, um alle Optionen zu klären.
Schauen Sie auch in unseren Spartipps, wie Sie Ihre laufenden Ausgaben zusätzlich senken können. Und wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, vergleichen Sie mit Financer die besten Kreditoptionen für Ihre Situation.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zuschüsse gibt es bei Arbeitslosigkeit?
Bei Arbeitslosigkeit stehen Ihnen unter anderem Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungsgutscheine, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Sozialtarife für Telefon, Gründungszuschuss und verschiedene Ermäßigungen bei Sport- und Kultureinrichtungen zu. Die meisten Leistungen müssen aktiv beantragt werden.
Was kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld beantragen?
Zusätzlich zum ALG I können Sie Wohngeld, Kinderzuschlag und unter bestimmten Voraussetzungen auch aufstockendes Bürgergeld beantragen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Bildungsgutscheine für Weiterbildungen, Befreiung vom Rundfunkbeitrag (bei Härtefall) und Ermäßigungen bei lokalen Freizeit- und Kulturangeboten.
Was steht mir als Arbeitsloser alles zu?
Als Arbeitsloser haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (60 % bzw. 67 % des letzten Nettogehalts), Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Wohngeld, Bildungsgutscheine und Gründungszuschuss bei Selbstständigkeit. Bei Bedürftigkeit greift das Bürgergeld mit einem Regelsatz von 563 Euro (Alleinstehende) plus Übernahme der Wohnkosten.
Welche Gelder kann ich als Arbeitsloser beantragen?
Sie können Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungsgutscheine, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen. Zusätzlich gibt es einmalige Leistungen wie Erstausstattung für die Wohnung, Umzugskosten und Darlehen für unabweisbare Bedarfe. Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach allen Möglichkeiten.
Bekommt man bei Arbeitslosengeld 1 Wohngeld?
Ja, ALG-I-Empfänger können Wohngeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag liegt bei etwa 370 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miethöhe ab. Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt.

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