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Restschuldversicherung beim Kredit: sinnvoll oder nicht?

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Restschuldversicherung dient der Absicherung des Kreditnehmers und seiner Familie bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall.
  • Verbraucherschützer warnen vor dem Abschluss der Restkreditversicherung, da sie sehr teuer ist und zahlreiche Risiken nicht abgedeckt sind.
  • Wenn Sie sich und Ihre Familie absichern wollen, raten wir zu Alternativen wie der Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Autor  Sven Wilke
Überprüft von  Ivan Bevanda
Zuletzt aktualisiert: 30. September 2024

Was ist eine Restschuldversicherung?

Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Absicherung für Ihr Darlehen. Da eine Kreditaufnahme eine große finanzielle Verantwortung mit sich bringt, entscheiden sich viele Kreditnehmer dafür, Ihre Familien gegen schwierige Situationen abzusichern.

Der Leistungsumfang der Restschuldversicherung unterscheidet sich je nach Anbieter. Generell bietet eine solche Versicherung Schutz für den Kreditnehmer und die Hinterbliebenen in folgenden Fällen:

  • Todesfall
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit

Die Kreditschutzversicherung ist optional und dient in den Augen einiger Banken (die für den Abschluss übrigens eine Provision erhalten) als zusätzliche Kreditsicherheit.

Besonders bei hohen Kreditsummen über lange Laufzeiten wie bei Baufinanzierungen entscheiden sich viele Verbraucher für eine Restschuldversicherung.

Was in der Theorie nach einer sinnvollen Absicherung klingt, sieht in der Praxis anders aus – Verbraucherschützer warnen vor der Restschuldversicherung beim Kredit.

Der Grund: Eine solche Versicherung verteuert den Kredit und hat viele Ausschlüsse, wodurch Kreditnehmer nicht den nötigen Schutz erhalten und auf den Kosten sitzen bleiben.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Wir möchten Ihnen dabei helfen, eine gut fundierte Entscheidung hinsichtlich der Kreditausfallversicherung zu treffen.

Deshalb haben wir die Vor- und Nachteile der Versicherung im Folgenden zusammengefasst.

  • Schutz vor Zahlungsausfall – Rückerstattung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch im Todesfall. In diesen Fällen kann die Restschuldversicherung die Kosten decken und somit einen Zahlungsausfall verhindern.
  • Verbesserter Zugang zu Krediten – Die Restschuldversicherung verbessert Ihre Bonität und ist bei manchen Anbietern Voraussetzung, um einen Kredit abzuschließen. So erhalten Sie einen besseren Zugang zu Krediten.
  • Sehr hohe Kosten – Durch die Restschuldversicherung, die nicht im effektiven Jahreszins eingerechnet ist, steigen die Gesamtkosten für den Kredit, teilweise sogar um 10 % oder mehr.
  • Ausschlüsse und Sonderklauseln – Die Restschuldversicherung bietet leider nur begrenzten Schutz, da es neben Karenz- und Wartezeiten eine ganze Menge von Ausschlüssen gibt, durch die der Schutz unwirksam wird.
  • Keine Flexibilität – Viele Banken arbeiten mit einem bestimmten Anbieter zusammen, wodurch Sie die Konditionen nicht vergleichen und nicht ein Produkt wählen können, dass auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Es kann sein, dass Sie mit bestehenden Versicherungen (Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) die Risiken bereits abgedeckt haben und eine Restschuldversicherung nicht nötig ist.

Prüfen Sie, ob eine solche Versicherung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

Wann die Restschuldversicherung nicht zahlt: Ausschlüsse

Eigentlich sollte eine ohnehin teure Restschuldversicherung dem Verbraucher Schutz bieten, wenn er nicht mehr in der Lage ist, den Kredit zu bedienen.

Der Schutz der Kreditschutzversicherung ist bedingt durch viele Ausschlüsse und Klauseln im Vertrag jedoch häufig lückenhaft.

Das ist auch ein Grund dafür, dass die Verbraucherzentrale Restschuldversicherungen kritisch betrachtet.

Die genauen Konditionen hängen selbstverständlich vom Anbieter ab, bei dem Sie eine solche Versicherung abschließen.

Wir präsentieren Ihnen im Folgenden einige der gängigsten Ausschlüsse, die uns bekannt sind:

  • Die Restschuldversicherungen zahlen erst nach Ablauf einer Warte- oder Karenzzeit, die in der Regel drei bis sechs Monate beträgt. Sie zahlen in diesem Zeitraum also für den Versicherungsschutz, ohne Anspruch auf jegliche Leistungen zu haben.
  • Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind nur die ersten zwölf Monate abgedeckt, bei längerer Arbeitslosigkeit stellt der Versicherer die Zahlungen ein.
  • Selbst im Todesfall gibt es Einschränkungen – bei Suizid oder Tod in Folge einer Suchterkrankung kann es dazu kommen, dass die Versicherung nicht greift.
  • Der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit ist nicht immer gewährleistet. Gewisse Krankheiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung gibt es z. B. keinen Schutz.

Auch bei Vorerkrankungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit oder zum Todesfall führen, sind Leistungen ausgeschlossen.

Wie Sie sehen, gibt es bei der Restschuldversicherung eine Menge potenzieller Ausschlüsse. Vor Abschluss raten wir Ihnen stets dazu, Kleingedrucktes zu lesen – der Teufel liegt bekanntlich im Detail.

Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einem Experten in Verbindung, der Ihnen dabei hilft, eine kluge Entscheidung zu treffen und böse Überraschungen zu vermeiden.

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Kosten einer Restschuldversicherung

Wenn Sie eine Restschuldversicherung in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie sich mit Sicherheit die Frage danach, wie hoch der Versicherungsbeitrag ist.

Die Kosten einer Restschuldversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Versicherungsumfang (Absicherung bei Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit)
  • Kreditsumme und Laufzeit
  • Alter und Bonität des Versicherten

Die Kosten einer Restschuldversicherung sind nicht im effektiven Jahreszins enthalten, wodurch es sich für Kunden sehr schwierig gestaltet, sie zu kalkulieren.

Es ist nicht unüblich, dass die Kosten einer RSV höher sind als der effektive Jahreszins.

Deshalb sollten Sie bei der Bank stets eine Übersicht der Kosten mit und ohne Restschuldversicherung anfragen, um sich ein besseres Bild über die Ausgaben zu verschaffen.

Anhand der folgenden Tabelle veranschaulichen wir, wie der Abschluss einer Restkreditversicherung die Gesamtkosten eines Darlehens beeinflusst.

KreditsummeEffektiver JahreszinsRestschuldversicherung (10 % der Kreditsumme)Gesamtkosten
(ohne
RSV)
Gesamtkosten
(mit RSV)
10.000,- EUR4,50 %1.000,- EUR10.694,- EUR11.694,- EUR
10.000,- EUR7 %1.000,- EUR11.080,- EUR12.080,- EUR
20.000,- EUR4,50 %2.000,- EUR21.388,76 EUR23.388,76 EUR
20.000,- EUR7 %2.000,- EUR22.160,79 EUR24.160,79 EUR

RSV macht den Kredit wesentlich teurer

In der Regel macht die Kreditausfallversicherung 10 % der ausgezahlten Kreditsumme aus.

Wenn Sie also einen Kredit in Höhe von 20.000,- EUR aufnehmen, müssen Sie neben dem effektiven Jahreszins 2.000,- EUR für die Restkreditversicherung aufbringen.

In manchen Fällen haben Kunden auch mehr als 10 % des Gesamtkreditbetrages bezahlt.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, raten wir Ihnen stets dazu, die Angebote der verschiedenen Versicherer zu vergleichen.

Das ist jedoch nicht immer möglich, da Banken oft mit bestimmten Versicherern zusammenarbeiten – und dafür eine Provision bis zu 2,5% kassieren.

Restschuldversicherung kündigen

Prinzipiell stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen im Folgenden erklären:

  • Widerruf
  • Kündigung

Bedingt durch die hohen Beitragskosten und die zahlreichen Ausschlüsse versuchen zahlreiche Verbraucher, aus der Restschuldversicherung herauszukommen.

Wenn auch Sie Ihre Restschuldversicherung kündigen möchten, raten wir Ihnen, einen Blick in das Schreiben des Versicherers zu werfen. Dort finden Sie genaue Angaben hinsichtlich des Widerrufs oder der Kündigung.

Widerruf

Bei Abschluss der RSV gibt es eine Widerrufsfrist. Diese beginnt nicht mit Unterzeichnung des Kreditvertrages, sondern erst, wenn Sie über das Widerrufsrecht der Kreditausfallversicherung belehrt wurden.

Im Anschluss haben Sie 14 Tage lang Zeit, die Versicherung zu widerrufen. Diese Informationen sind dem Versicherungsvertragsgesetz zu entnehmen.

Wenn die Restschuldversicherung Sie auch im Todesfall absichert, handelt es sich praktisch um eine Lebensversicherung, wodurch sich Ihre Widerrufsfrist auf sogar 30 Tage verlängert.

Unabhängig von der Dauer der Widerrufsfrist müssen Sie einen schriftlichen Widerruf an die Versicherungsgesellschaft (nicht an die Bank) senden.

Restschuldversicherung widerrufen, aber Kredit behalten – geht das?

Es kann vorkommen, dass die Restschuldversicherung an den Kredit gekoppelt ist und es sich um ein verbundenes Produkt handelt. In diesem Fall wird mit der Restschuldversicherung auch der Kreditvertrag gekündigt.

Wenn die Bank Sie nicht darüber informiert hat, dass der Kredit mit Restschuldversicherung ein gebündeltes Produkt ist, dann bleibt der Kreditvertrag (für den Sie übrigens auch eine Widerrufsfrist von 14 Tagen haben) bestehen.

Kündigung der Restschuldversicherung

Auch nach Abschluss der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit einer Kündigung der Restschuldversicherung. Hier sind die Vorgaben jedoch nicht so klar gesetzlich geregelt, wie es beim Widerruf der Fall ist.

Wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen oder eine Umschuldung vornehmen, gilt das Sonderkündigungsrecht, da kein Bedarf einer Versicherung mehr besteht.

Wichtig ist, dass Sie im Rahmen einer Kündigung die Kreditschutzversicherung separat kündigen und beim Anbieter eine Rückerstattung der Prämie anfordern.

Einige, jedoch nicht alle Kreditverträge enthalten ein ordentliches Kündigungsrecht, mit dem Sie auch ohne vorzeitige Tilgung die Restschuldversicherung kündigen können.

Im Falle solch einer Kündigung steht Ihnen noch ein Teil der gezahlten Prämie zur Verfügung, den die Bank an Sie auszahlt.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung greift bekanntlich in folgenden Szenarien:

  • Arbeitslosigkeit
  • Todesfall
  • Berufsunfähigkeit

Wenn Sie sich und Ihre Familie absichern möchten, ist das selbstverständlich sehr sinnvoll – insbesondere bei höheren Kreditsummen.

Doch in den vergangenen Jahren wurden Restschuldversicherungen vom Verbraucherschutz aufgrund der hohen Kosten und zahlreichen Ausschlüsse zunehmend kritisch betrachtet.

Dadurch stellt sich die Frage danach, wie sich die Risiken eines Zahlungsausfalles abdecken lassen. Wir präsentieren Ihnen interessante Alternativen zur Restschuldversicherung, die besseren Schutz bieten und günstiger für Sie sind.

Risikolebensversicherung

Wenn Sie Ihre Hinterbliebenen im Todesfall absichern möchten, können Sie eine Risikolebensversicherung abschließen.

Mit dem Geld aus der Lebensversicherung kann die Familie die offenstehende Kreditrate begleichen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme höher als die Restschuld Ihres Darlehens ist.

Eine Risikolebensversicherung erhalten Sie abhängig von Ihrem Alter, der Laufzeit sowie Versicherungssumme für bereits wenige Euro pro Monat – somit sind die Kosten wesentlich niedriger als bei einer RSV.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit in Folge einer Krankheit oder eines Unfalles lässt sich absichern.

„Voraussetzung“ dafür ist, dass der Versicherte aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung langfristig nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenden Schutz – jedoch sollten Sie auch darauf achten, dass die Versicherungssumme höher ist als die Restschuld Ihres Darlehens.

Nur so sind Sie in der Lage, die monatlichen Raten zu begleichen. Die Kosten für eine solche Versicherung unterscheiden sich, liegen in der Regel jedoch bei 50,- bis 80,- EUR im Monat.

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Ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Eine Restschuldversicherung kann unter Umständen sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn Sie einen Baufinanzierungskredit über eine hohe Summe sowie einen langen Zeitraum aufnehmen.

In den meisten Fällen wird jedoch vom Abschluss einer solchen Versicherung abgeraten, da sie nicht nur teuer ist, sondern in vielen Fällen nicht den Schutz bietet, den sie verspricht.

In der Folge bleiben Sie in einer ohnehin schwierigen finanziellen Situation auf hohen Kosten sitzen.

Wenn Sie dennoch erwägen, eine Restschuldversicherung abzuschließen, raten wir, die Konditionen der Anbieter zu vergleichen und Kleingedrucktes zu lesen.

Dort finden Sie die zahlreichen Ausschlüsse, vor denen die Verbraucherzentrale warnt. Ansonsten empfehlen wir, auf eine der Alternativen (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung) zurückzugreifen.

Diese sind nicht nur kostengünstiger, sondern bieten dem Kreditnehmer umfangreicheren Schutz.

Häufig gestellte Fragen zur Restschuldversicherung

Kann man eine Restschuldversicherung nachträglich abschließen?

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Viele Banken arbeiten mit Versicherungen zusammen und „drehen“ Verbrauchern eine Kreditabsicherung an, da sie dafür eine Provision erhalten.

Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme unsicher waren und nun eine Restschuldversicherung nachträglich abschließen möchten, ist das bei einem selbst gewählten Versicherungsanbieter selbstverständlich möglich.

Vergleichen Sie die Konditionen und Policen der verschiedenen Anbieter, um eine gute Absicherung zu erhalten.

Ich habe meinen Kredit vorzeitig abgelöst – erhalte ich die Kosten der RSV erstattet?

Bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits erhalten Sie für die Restschuldversicherung unter Umständen eine Rückerstattung.

Die Betonung liegt auf unter Umständen, da dieses Thema rechtlich umstritten ist und der Bundesgerichtshof in dieser Hinsicht unterschiedliche Urteile in der Vergangenheit gefällt hat.

Um eine mögliche Prämie vom Versicherer zu erhalten, benötigen Sie zuerst eine Bestätigung der Bank, dass der Kredit vollständig getilgt wurde.

Im Anschluss können Sie den nicht verbrauchten Betrag des Risikoanteils zurückfordern. Die Abschlussprovision bleibt bei der Bank – einige Anbieter ziehen auch den Stornoeinbehalt ein.

Wann wird die Restschuldversicherung ausgezahlt?

Die BaFin hat vor einigen Jahren eine Marktuntersuchung durchgeführt und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Im Todesfall wird die Restschuldversicherung nach durchschnittlich 18 Tagen ausgezahlt, während bei Arbeitsunfähigkeit das Geld nach bereits 9 Tagen ausgezahlt wird. Bei Arbeitslosigkeit warten Versicherte im Durchschnitt 12 Tage.

Bitte beachten Sie, dass sich die Dauer der Auszahlung sowie die Bearbeitung eines Leistungsantrages je nach Versicherungsfall und Anbieter unterscheiden können.

In welchen Fällen greift die Restschuldversicherung nicht?

Leider gibt es viele Fälle, in denen eine Restschuldversicherung nicht oder nur sehr beschränkt greift. Dies ist ein Hauptpunkt, der von Verbraucherschützern häufig bemängelt wird.

Zum Beispiel gibt es bei Restschuldversicherungen eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten – mit dem Argument, dass die Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder der Todesfall vorauszusehen waren.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit zahlen die meisten RSV nur bis zu 12 Monate. Wenn Sie im Anschluss keine neue Beschäftigung finden, sind Sie aufgeschmissen.

Auch wenn Ihnen aufgrund einer Berufsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeit droht, sind gewisse Krankheiten (unter anderem auch psychische) vom Schutz ausgeschlossen.

Einen Ausschluss gibt es auch für bestimmte Todesursachen – zum Beispiel als Folge von Suchterkrankungen oder Selbstmord.

Wie lange zahlt die Restschuldversicherung bei Krankheit?

Der Versicherer zahlt in der Regel für die Dauer der Krankschreibung, beziehungsweise für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen die RSV nicht für den Versicherungsnehmer aufkommt.

Das gilt zum Beispiel für psychische Krankheiten sowie Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt waren.

In diesem Fall argumentiert der Versicherer, dass das Risiko eines solchen Szenarios bereits absehbar war. Auch Krankheiten wie Krebs können eventuell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Prüfen Sie vor Abschluss einer Kreditschutzversicherung immer die Konditionen und lesen Sie Kleingedrucktes. Eine Alternative, um sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Autor Sven Wilke

Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

Information überprüft von Ivan Bevanda
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