Ist ein Gemeinschaftskonto wirklich sinnvoll?

  • 30. September 2024
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Autor  Sven Wilke
Überprüft von  Ivan Bevanda
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Leben Sie mit einem Partner zusammen, kommt früher oder später die Frage eines gemeinsames Kontos auf, um gemeinsame Ausgaben im Haushalt zu bezahlen. Ein Gemeinschaftskonto hilft, den Überblick über alltägliche Ausgaben im Haushalt zu bewahren. Die Partner müssen sich keine Gedanken mehr machen, wer wie viel zur Haushaltskasse beiträgt, da dies über das Gemeinschaftskonto abgewickelt wird.

Voraussetzungen beim Gemeinschaftskonto

Eine wichtige Voraussetzung beim Gemeinschaftskonto ist das gegenseitige Vertrauen der beiden Partner.

In der Regel wird definiert, wer in welcher Höhe monatlich einen Teil seines Einkommens auf das Gemeinschaftskonto überweist. So wird sichergestellt, dass die Guthabenbeträge von Partnern fair eingezahlt werden.

Es ist bestimmt ratsam, sich untereinander auszumachen, welche Ausgaben mit dem Partnerkonto bezahlt werden, um so Konflikte aufgrund möglicher Einzelausgaben zu vermeiden.

Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto hilft Haushaltsausgaben fair aufzuteilen. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner leben, ist es oft sinnvoll Rechnungen, die im gemeinsamen Haushalt aufkommen, auch gemeinsam zu begleichen. Sie haben damit gleichzeitig auch einen besseren Überblick über gemeinsame Ausgaben. Das gemeinsame Wohnen ist natürlich keine Bedingung, oft macht es jedoch vor allem dann Sinn, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.

Folgende Ausgaben können mit einem Gemeinschaftskonto gedeckt werden:

  • Miete
  • Lebensmittel
  • Energie
  • Auto
  • Internet
  • Ausgaben für Kinder
  • Urlaub

Einige Befürworter des Gemeinschaftskontos argumentieren auch damit, dass sich die Partner die einzelnen Kontoführungsgebühren sparen könnten, wenn Sie Ihre Finanzen über ein gemeinsames Konto verwalten.

Dies gilt jedoch nur, wenn Sie Ihre eigenen Girokonten, bei denen Sie Kontoführungsgebühren bezahlen, kündigen. Unserer Ansicht nach ist dies nicht mehr relevant, da Ihnen ohnehin schon viele Banken, wie die N26, ein kostenloses Girokonto zur Verfügung stellen. Sie können daher die Vorzüge des eigenen Girokontos sowie des Gemeinschaftskontos gleichzeitig nutzen.

Was ist nun der Unterschied zum Einzelkonto?

Der Unterschied besteht in der Rechtsstellung. Während beim Einzelkonto nur eine Person als Eigentümer eingetragen ist, sind beim Gemeinschaftskonto meist beide Partner bevollmächtigt.

Das bedeutet, dass beide Partner über das Guthaben am Konto jederzeit verfügen können. Die Haftung erstreckt sich auch auf den Überziehungsrahmen. Nimmt sich einer der Partner einen Dispokredit auf, haften beide für die Rückzahlung des Darlehens.

Info: Nutzt dies einer der Partner aus und räumt das Konto vor der Scheidung, wird er die Hälfte des Betrages an den Partner zurückzahlen müssen. Wenn es offene Schulden gibt, haften im Falle einer Scheidung grundsätzlich beide Partner zu gleichen Teilen. Jener Inhaber, der den Dispo nicht genutzt hat, kann im Nachhinein den zu haftenden Kreditbetrag vom Partner zurückverlangen.

Oder- vs. Und-Konto?

In der Praxis werden Gemeinschaftskonten für die Zahlung von gemeinsamen Ausgaben genutzt. Das System unterscheidet dabei zwischen zwei Kontotypen, das Oder-Konto sowie das Und-Konto.

Beim Oder-Konto sind beide Partner als Inhaber eingetragen und können über das Partnerkonto und dessen Guthaben jederzeit frei verfügen und benötigen nicht die Zustimmung des Partners bei Überweisungen oder Bargeldabhebungen. Bloß bei der Auflösung des Oder-Kontos müssen beide Partner zustimmen.

Beim Und-Konto muss allen Aufträgen von allen Inhabern schriftlich zugestimmt werden. In der Praxis wird diese Art von Gemeinschaftskonto von Vereinen genutzt, um Missbrauch zu vermeiden.

Nützlich jedoch nicht notwendig

Das Gemeinschaftskonto hat gewisse Vorzüge, dennoch ist es nicht dringend notwendig. Gemeinsame Ausgaben lassen sich schließlich auch mit einigen mobilen Apps leicht teilen. Zusätzlich können Partner auch ein gemeinsames Haushaltsbuch führen.

Gut zu wissen

Eheleute, die über keinen Hochzeitsvertrag verfügen, teilen sich die Einkünfte sowieso. Möchten die Partner auf das Girokonto des anderen zugreifen, reicht hierfür bloß eine Verfügungsberechtigung.

Am Ende des Tages sollten beide Partner abwägen können, inwiefern sie vom Gemeinschaftskonto profitieren können. Mehrere offene Girokonten zu führen kann unter Umständen auch Ihrem Schufa-Score schaden.

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Autor Sven Wilke

Sven Wilke ist Chief Operating Officer von Financer Deutschland und seit 2019 für das internationale Online-Vergleichsportal tätig. Während seiner Beschäftigung bei Financer konnte er mehrere Millionen Klicks generieren und hat mehr als 100 Gastbeiträge für Wirtschaftszeitungen sowie Finanzmagazine verfasst. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich Kredite, Verbraucherschutz sowie wirtschaftspolitische Themen.

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