Wird Tagesgeld besteuert?

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Experte

Kurze Antwort

Wird Tagesgeld besteuert? Ja. Nicht Ihr Guthaben wird besteuert, sondern die Tagesgeldzinsen. Sie zählen in Deutschland zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer: 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bis zum Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn Ihr Freistellungsauftrag richtig gestellt ist. Aktuell sind das 1.000 € pro Person und 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die Tagesgeld Steuer fällt nur auf Zinsen an, nicht auf das eingezahlte Geld.
  • Deutsche Banken ziehen die Steuer meistens automatisch ab, wenn kein Freistellungsauftrag greift.
  • Bei ausländischen Tagesgeldkonten müssen Sie die Zinsen oft selbst in der Anlage KAP erklären.

Vollständige Antwort: So wird Tagesgeld besteuert

Tagesgeld ist steuerlich schlicht, aber genau deshalb wird es oft falsch eingeschätzt. Das Konto selbst ist kein steuerpflichtiger Gewinn. Steuerlich interessant wird erst das, was die Bank Ihnen als Zinsen gutschreibt.

Diese Zinsen gehören zu den Kapitalerträgen. Ein inländisches Kreditinstitut behält darauf normalerweise Kapitalertragsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Für viele Sparer ist die Sache damit erledigt. Sie bekommen die Zinsen bereits nach Steuerabzug gutgeschrieben, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Der praktische Unterschied ist spürbar. Beim Sparkonto-Vergleich schauen viele nur auf den Zinssatz. Entscheidend ist aber, was nach Steuer übrig bleibt und ob Ihr Freibetrag noch frei ist. Ein guter Zinssatz wirkt weniger glänzend, wenn der Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank ungenutzt herumliegt.

Tagesgeldzinsen und Steuer: Ein einfaches Beispiel

Angenommen, Sie erhalten 300 € Zinsen aus Tagesgeld. Wenn Ihr Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist und der Freistellungsauftrag bei dieser Bank hoch genug ist, bleiben die 300 € steuerfrei. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank dagegen Steuer ab.

Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung aus Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag rechnerisch 26,375 % auf den steuerpflichtigen Zinsertrag. Mit Kirchensteuer verändert sich die Rechnung je nach Bundesland und Kirchensteuerpflicht.

SituationSteuerpflichtiger ZinsertragAuszahlung ohne Kirchensteuer
300 € Zinsen, Freibetrag frei0 €300,00 €
300 € Zinsen, kein Freibetrag verfügbar300 €220,88 €
1.200 € Zinsen, 1.000 € Freibetrag200 €147,25 € von den 200 € plus 1.000 € steuerfrei

Wann bleibt Tagesgeld steuerfrei?

Tagesgeld bleibt nicht grundsätzlich steuerfrei. Steuerfrei bleiben nur Kapitalerträge, die vom Sparer-Pauschbetrag abgedeckt sind. Dafür müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Auftrag zieht die Bank häufig ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer ab, obwohl Sie den Freibetrag vielleicht noch gar nicht genutzt haben.

Haben Sie Konten bei mehreren Banken, können Sie den Freistellungsauftrag aufteilen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Tagesgeld, Festgeld und ein Depot parallel nutzen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.

Bei sehr geringem Einkommen kann außerdem eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll sein. Dann kann die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen, wenn das Finanzamt die Bescheinigung erteilt hat.

Freistellungsauftrag regelmäßig prüfen

Ein alter Freistellungsauftrag passt oft nicht mehr zu neuen Zinsen. Wenn Sie Ihr Tagesgeld zu einer anderen Bank verschieben oder mehrere Konten nutzen, prüfen Sie die Verteilung. Sonst zahlen Sie heute Steuer, obwohl bei einer anderen Bank noch Freibetrag frei wäre.

Was gilt bei Tagesgeld im Ausland?

Bei einer deutschen Bank läuft der Steuerabzug meistens automatisch. Bei einer ausländischen Bank kann das anders sein. Wenn keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, müssen Sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben, in der Regel über die Anlage KAP.

Das heißt nicht, dass ausländisches Tagesgeld schlecht ist. Es heißt nur: Sie müssen sauber dokumentieren, wann welche Zinsen gutgeschrieben wurden und ob im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten wurde. Speichern Sie Zinsabrechnungen und Steuerbescheinigungen deshalb nicht irgendwo zwischen alten Kontoauszügen, sondern an einem Ort, den Sie im Frühjahr wirklich wiederfinden.

Sicherheit und Steuer sind zwei getrennte Themen. Die BaFin weist bei Tagesgeld auf die Einlagensicherung hin. Für Einlagen gilt in Deutschland und innerhalb der EU grundsätzlich ein Schutz bis 100.000 € pro Kundin bzw. Kunde und Bank. Das schützt aber nicht vor Steuerpflicht auf Zinsen.

Wann gilt diese Antwort?

Diese Antwort gilt für private Sparer mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland. Sie gilt für normales Tagesgeld, Sparkonten und vergleichbare Bankeinlagen. Für Betriebsvermögen, gewerbliche Konten oder komplexe Kapitalanlagen können andere Regeln eine Rolle spielen.

Bei Kindern läuft die Logik grundsätzlich ähnlich: Zinsen gehören dem Kind, wenn das Konto tatsächlich auf den Namen des Kindes geführt wird. Dann hat auch das Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Eltern sollten das aber nicht als Trick verstehen. Das Geld muss wirtschaftlich dem Kind gehören.

Bei Wertpapieren wird es schnell detailreicher. Ausschüttungen, Kursgewinne und Stückzinsen folgen zwar ebenfalls dem Bereich Kapitalerträge, aber mit anderen Fallstricken. Für festverzinsliche Wertpapiere passt unser Überblick zu Steuern auf Anleihen besser.

Deutsche Besonderheiten: BaFin, Steuer und Bundesländer

Die BaFin ist für Aufsicht und Verbraucherinformationen zuständig, nicht für Ihre Steuererklärung. Bei Tagesgeld ist die BaFin vor allem relevant, wenn Sie prüfen, ob ein Anbieter reguliert ist und wie Einlagensicherung funktioniert. Die Steuer selbst landet beim Finanzamt.

Bundesländer ändern die Grundregel nicht. Tagesgeldzinsen werden in Bayern, Hamburg oder Sachsen nicht unterschiedlich als Kapitalertrag behandelt. Unterschiede können aber bei der Kirchensteuer auftreten. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie in der Regel 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 %. Wer keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt darauf keine Kirchensteuer.

Wichtig ist auch die Inflation. Wenn Tagesgeld 3 % bringt und die Preise ähnlich stark steigen, wächst Ihre Kaufkraft kaum. Tagesgeld ist deshalb vor allem für Liquidität und Rücklagen geeignet. Für langfristigen Vermögensaufbau sollten Sie Tagesgeld nicht mit einer echten Anlage verwechseln. Einen Einstieg in sichere Alternativen finden Sie bei der Geldanlage ohne Risiko.

Was Sie als Nächstes tun sollten

  • Prüfen Sie, wie viele Zinsen Sie im laufenden Jahr voraussichtlich aus Tagesgeld, Festgeld und anderen Anlagen erhalten.

  • Verteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag so, dass die Bank mit den höchsten erwarteten Zinsen genug Freibetrag bekommt.

  • Speichern Sie Zinsabrechnungen und Steuerbescheinigungen, besonders bei ausländischen Banken.

  • Kontrollieren Sie in der Steuererklärung, ob Anlage KAP nötig oder sinnvoll ist, etwa bei ausländischen Zinsen oder zu viel einbehaltener Steuer.

  • Trennen Sie Notgroschen und langfristige Anlage. Tagesgeld ist flexibel, aber nicht automatisch die beste Renditequelle.

FAQ zur Tagesgeld-Steuer

Werden Tagesgeldzinsen automatisch versteuert?

Bei deutschen Banken meistens ja. Die Bank behält Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein, soweit kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt.

Wie hoch ist die Steuer auf Tagesgeldzinsen?

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % auf steuerpflichtige Kapitalerträge. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich aus 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer eine Belastung von 26,375 %.

Muss ich Tagesgeld in der Steuererklärung angeben?

Wenn eine deutsche Bank die Steuer korrekt einbehalten hat, ist die Steuererklärung oft nicht nötig. Sie kann aber nötig sein, wenn keine Steuer einbehalten wurde, etwa bei ausländischen Banken. Sie kann sich auch lohnen, wenn zu viel Steuer abgeführt wurde.

Wie nutze ich den Freistellungsauftrag für Tagesgeld richtig?

Erteilen Sie den Auftrag bei der Bank, bei der die Zinsen anfallen. Wenn Sie mehrere Banken nutzen, teilen Sie den Freibetrag realistisch auf. Insgesamt dürfen Ihre Freistellungsaufträge 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung nicht überschreiten.

Werden auch kleine Tagesgeldzinsen besteuert?

Ja, grundsätzlich sind auch kleine Zinsen Kapitalerträge. Praktisch fällt aber keine Steuer an, solange sie vom Sparer-Pauschbetrag abgedeckt sind und ein passender Freistellungsauftrag vorliegt.

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