Wer ein Geschäftskonto ohne SCHUFA mit deutscher IBAN sucht, findet dazu viel veraltete Information. Die verbreitete Faustregel, ausländische Lizenz bedeute ausländische IBAN, stimmt so nicht mehr.
Entscheidend ist nicht die Lizenz, sondern ob der Anbieter das Konto über eine deutsche Zweigniederlassung oder eine deutsche Partnerbank führt. Mehrere Anbieter mit Sitz im EU-Ausland vergeben deshalb inzwischen DE-IBANs, teils nur für Neukunden, teils über eine Migration bestehender Konten.
Achten Sie dabei auf eine Falle, die viele Ratgeber übersehen: Ob ein Anbieter eine deutsche IBAN vergibt, kann sich für Privat- und Geschäftskonten unterscheiden. Mehrere Anbieter haben DE-IBANs zuerst im Privatkundengeschäft eingeführt, während Geschäftskonten weiter auf der IBAN des Sitzlandes laufen.
Eine feste Anbieterliste nennen wir hier bewusst nicht. Die IBAN-Vergabe hat sich in diesem Markt zuletzt mehrfach geändert, und eine gedruckte Liste wäre schneller falsch als aktuell. Fragen Sie direkt beim Anbieter, welche IBAN Sie für Ihr Geschäftskonto konkret bekommen.
Zahlungsrechtlich sind Sie mit einer EU-IBAN nicht schlechter gestellt. Bei der Einlagensicherung schon: Sie richtet sich nach dem Sitzland des Instituts. Und bei E-Geld- und Zahlungsinstituten greift überhaupt keine Einlagensicherung, sondern nur die Sicherung der Kundengelder nach § 17 ZAG.
In der Praxis stoßen Sie mit einer ausländischen IBAN außerdem gelegentlich an Grenzen, etwa bei Lastschrifteinzügen, bei Formularen von Behörden und bei Kunden, deren Systeme nur DE-IBANs akzeptieren.
Wenn Sie viele Lastschriften einziehen oder regelmäßig mit Behörden abrechnen, behandeln Sie die deutsche IBAN deshalb als Ausschlusskriterium und nicht als Komfortfrage.