Gruppe 1: Arbeitnehmer
Für Personen, die einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Einkommensnachweis vom Arbeitgeber zu erhalten.
Es ist üblich, dass Sie die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate vorlegen müssen. Diese sollten Sie bereits zur Hand haben, da gemäß § 108 der Gewerbeordnung (GewO) jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, monatlich allen Angestellten eine Lohnabrechnung auszustellen.
Eine Gehaltsabrechnung bietet oft nur begrenzte Einblicke, daher wird gelegentlich ein Gehaltsnachweis angefordert. Dieser liefert einen detaillierten Überblick über das Bruttogehalt sowie die entsprechenden Abzüge und Steuern. Im Unterschied zur Gehaltsabrechnung wird der Gehaltsnachweis nicht automatisch erstellt, sondern muss beim Arbeitgeber angefordert werden.
Manchmal wird auch ein Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis benötigt, um zu bestätigen, dass Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Kontoauszüge sowie Nachweise über weitere Einnahmen können ebenfalls je nach Situation notwendig oder hilfreich sein.
Gruppe 2: Selbstständige
Als Selbstständiger erhalten Sie keinen Einkommensnachweis vom Arbeitgeber. Dennoch stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, wie Sie Ihr Einkommen nachweisen können. Aufgrund schwankender Einnahmen ist es hier generell herausfordernder, die exakte Bonität des Antragstellers zu ermitteln.
Die gängigste Methode für Selbstständige, die Ihr Einkommen nachweisen möchten, ist der Einkommenssteuerbescheid, welchen sie vom Finanzamt erhalten. Dieser wird nicht auf Anfrage ausgehändigt, sondern erst nach Einreichung der Steuererklärung. In der Regel werden die Bescheide der letzten 1 bis 3 Jahre angefordert.
Je nach Rechtsform können weitere Unterlagen verfügbar sein. Für Großunternehmen können Jahresabschlüsse, Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) relevant sein.
Für Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende steht eine einfachere Option zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Gruppe 3: Rentner
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Rente gestellt haben, erhalten Sie gemäß § 117 SGB VI automatisch einen schriftlichen Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können diesen Einkommensnachweis auch online beantragen und somit bei Bedarf auf neue Kopien zurückgreifen. Dies ist über den folgenden Link verfügbar.
Grundsätzlich sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich. Allerdings können Sie bei Bedarf problemlos weitere Unterlagen vorlegen, wie Nachweise über zusätzliche Einnahmen oder einen Kontoauszug als Einkommensnachweis.
Gruppe 4: Studenten und Auszubildende
Als Student verfügen Sie ebenfalls oft über kein Einkommen oder nur über begrenzte Einnahmen, sodass in diesem Fall andere Arten von Einkommensnachweisen erforderlich sind.
Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie den entsprechenden BAföG-Bescheid verwenden, um Ihr Einkommen nachzuweisen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, bis zu 992 Euro pro Monat zu erhalten, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern leben und selbst krankenversichert sind.
In diesem Zusammenhang können Sie auch alternative Nachweise vorlegen wie beispielsweise Stipendienbescheinigungen und Lohnabrechnungen aus Minijobs (derzeit bis 603 Euro monatlich möglich).
Eine schriftliche Elternbürgschaft wird oft als zusätzlicher Einkommensnachweis akzeptiert, da sie die finanzielle Verantwortung der Eltern für den Vertrag übernimmt. Da die Eltern in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen haften, kann dies Ihre Chancen als Student auf den Abschluss eines Vertrags erhöhen.
Gruppe 5: Bezieher von Sozialleistungen
Bürger, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder Krankengeld beziehen, können die entsprechenden Bescheide der zuständigen Behörden problemlos als Nachweis für ihr Einkommen verwenden.
In Deutschland stehen verschiedene Sozial- und Einkommensersatzleistungen zur Verfügung, die in finanziellen Engpässen, wie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, genutzt werden können.
Wenn Sie derzeit arbeitslos sind und daher kein regelmäßiges Einkommen im eigentlichen Sinne vorweisen können, gestaltet sich die Vorlage eines traditionellen Einkommensnachweises schwierig. In solchen Fällen können Sie alternative Unterlagen wie Kontoauszüge oder Bürgschaften von Personen mit stabilem Einkommen einreichen, um Ihre finanzielle Situation zu verdeutlichen.