Kurz gesagt: Sie müssen Krypto in der Steuer angeben, wenn im Steuerjahr ein steuerpflichtiger Vorgang entstanden ist. Das betrifft vor allem Verkäufe, Tausche oder Zahlungen mit Kryptowerten innerhalb der einjährigen Haltefrist, sobald Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 1.000 € beträgt.
Haben Sie Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte länger als ein Jahr privat gehalten und erst danach verkauft, ist der Gewinn nach aktueller Rechtslage in der Regel nicht steuerbar. Trotzdem sollten Sie die Transaktionen dokumentieren, damit Sie die Haltefrist gegenüber dem Finanzamt sauber belegen können.


