Wann muss ich Krypto in der Steuer angeben?

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Experte

Wann muss ich Krypto in der Steuer angeben?

Kurz gesagt: Sie müssen Krypto in der Steuer angeben, wenn im Steuerjahr ein steuerpflichtiger Vorgang entstanden ist. Das betrifft vor allem Verkäufe, Tausche oder Zahlungen mit Kryptowerten innerhalb der einjährigen Haltefrist, sobald Ihr Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 1.000 € beträgt.

Haben Sie Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte länger als ein Jahr privat gehalten und erst danach verkauft, ist der Gewinn nach aktueller Rechtslage in der Regel nicht steuerbar. Trotzdem sollten Sie die Transaktionen dokumentieren, damit Sie die Haltefrist gegenüber dem Finanzamt sauber belegen können.

Die wichtigste Grenze

Die 1.000-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bei 1.000 € oder mehr, ist grundsätzlich der ganze Gewinn steuerpflichtig. Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2023 lag diese Grenze noch bei 600 €.

Welche Krypto-Vorgänge steuerlich zählen

Das Finanzamt schaut nicht nur auf den klassischen Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch von einem Kryptowert in einen anderen kann ein steuerlicher Verkauf sein. Wer also Bitcoin in Ether tauscht, löst steuerlich eine Veräußerung von Bitcoin aus und schafft zugleich neue Anschaffungskosten für Ether.

Typische Fälle für die Krypto-Steuererklärung sind:

  • Verkauf von Kryptowerten gegen Euro innerhalb eines Jahres
  • Tausch von Bitcoin, Ether, Stablecoins oder Altcoins innerhalb eines Jahres
  • Bezahlen einer Ware oder Dienstleistung mit Kryptowerten
  • Einnahmen aus Lending oder passivem Staking
  • Airdrops, wenn Sie dafür eine Gegenleistung erbracht haben, etwa Werbung in sozialen Medien oder die Überlassung zusätzlicher Daten

Wenn Sie erst noch Kryptowährungen aufbauen, finden Sie hier unseren Einstieg zu Krypto kaufen. Für die sichere Verwahrung nach dem Kauf ist unser Vergleich der Krypto-Wallets hilfreich.

VorgangMüssen Sie ihn angeben?Warum?
Verkauf nach mehr als 1 JahrIn der Regel neinAußerhalb der privaten Veräußerungsfrist. Nachweise aufbewahren.
Verkauf innerhalb von 1 Jahr mit Gesamtgewinn unter 1.000 €Meist nicht steuerpflichtigFreigrenze für private Veräußerungsgeschäfte.
Verkauf oder Tausch innerhalb von 1 Jahr mit Gesamtgewinn ab 1.000 €JaDer Gewinn ist als privates Veräußerungsgeschäft zu erklären.
Lending, passives Staking oder bestimmte AirdropsJa, wenn steuerpflichtige Einkünfte entstehenJe nach Fall sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Wann Sie Krypto nicht in die Steuer eintragen müssen

Nicht jede Bewegung in Ihrer Wallet gehört automatisch in die Steuererklärung. Ein bloßer Transfer von Ihrer Börse auf Ihre eigene Wallet ist normalerweise kein Verkauf. Sie behalten dieselben Kryptowerte, nur der Aufbewahrungsort wechselt.

Auch ein steuerfreier Verkauf nach Ablauf der einjährigen Haltefrist muss meist nicht in der Anlage SO landen. In der Praxis kann es trotzdem sinnvoll sein, eine Übersicht bereitzuhalten, besonders wenn hohe Beträge geflossen sind oder das Finanzamt nachfragt.

Wenn Sie Krypto in die Steuer eintragen, sollte der Grund also nicht der Besitz allein sein, sondern ein steuerbarer Vorgang im jeweiligen Kalenderjahr. Diese Trennung spart viel Verwirrung.

Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren

  • Kaufdatum, Kaufpreis und Gebühren jeder Position

  • Verkaufsdatum, Verkaufspreis und Gebühren jeder Position

  • Tauschzeitpunkte mit Marktkursen in Euro

  • Wallet-Adressen, Börsenexporte und Steuerreports

  • Nachweise zu Staking, Lending, Airdrops oder Mining-Einnahmen

Wo Krypto in der Steuererklärung eingetragen wird

Private Krypto-Verkäufe gehören grundsätzlich in die Anlage SO, wenn sie als private Veräußerungsgeschäfte steuerlich relevant sind. Dort tragen Sie Anschaffung, Verkauf und Gewinn oder Verlust ein. Bei vielen Einzeltrades arbeiten Steuerpflichtige häufig mit einer separaten Übersicht oder einem Steuerreport, den sie für Rückfragen bereithalten.

Einnahmen aus Lending, passivem Staking oder bestimmten Airdrops können ebenfalls in der Anlage SO landen, aber in einem anderen Bereich der sonstigen Einkünfte. Die genaue Einordnung hängt vom Vorgang ab. Bei regelmäßigem, umfangreichem oder professionellem Handel kann außerdem die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit berührt sein. Dann reicht eine einfache Privatperson-Sicht nicht mehr aus.

Beim Thema Mining lohnt sich besondere Vorsicht. Unser Artikel zu Krypto Mining erklärt die Grundmechanik, steuerlich kann aber je nach Umfang eine andere Einordnung entstehen.

Was sich durch KStTG und Anbieter-Meldungen ändert

Ab 2026 wird die steuerliche Transparenz im Kryptobereich dichter. Das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz verpflichtet bestimmte Anbieter, Informationen zu Kryptowerte-Dienstleistungen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Für das Kalenderjahr 2026 sind die Daten erstmals im Jahr 2027 zu übermitteln.

Das bedeutet nicht, dass Ihre persönliche Dokumentationspflicht verschwindet. Es bedeutet eher das Gegenteil: Wenn Plattformdaten beim Fiskus landen können, sollten Ihre eigenen Zahlen dazu passen. Besonders bei mehreren Börsen, dezentralen Wallets und alten Transaktionen wird eine saubere Historie schnell wertvoll.

Bei Grenzfällen nicht raten

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Holen Sie fachlichen Rat ein, wenn Sie hohe Gewinne, viele Trades, alte Wallets ohne vollständige Historie, gewerbliche Nähe oder komplexe Vorgänge wie Forks, Airdrops, Lending, Staking oder NFTs haben.

Was Sie als Nächstes tun sollten

Gehen Sie kalenderjährlich vor. Sammeln Sie zuerst alle Börsenexporte und Wallet-Daten. Ordnen Sie danach jede Bewegung: Kauf, Verkauf, Tausch, Transfer, Gebühr, Reward oder Airdrop. Erst dann ergibt sich, was steuerpflichtig sein kann.

Für jeden Verkauf oder Tausch prüfen Sie die Haltefrist und den Gewinn. Achten Sie darauf, Stablecoins nicht zu übersehen. Auch ein Wechsel von Bitcoin in einen Stablecoin kann steuerlich ein Verkauf sein. Wer verstehen möchte, wie solche Token funktionieren, findet hier unsere Erklärung zu Stablecoins. Die technische Grundlage hinter vielen Transaktionen erklärt unser Beitrag zur Blockchain.

FAQ

Muss ich Krypto angeben, wenn ich nicht verkauft habe?

Meist nicht. Das bloße Halten von Kryptowerten ist kein steuerpflichtiger Verkauf. Steuerlich relevant wird es typischerweise erst bei Verkauf, Tausch, Zahlung oder bei Einnahmen wie Staking, Lending oder bestimmten Airdrops.

Muss ich Krypto nach einem Jahr noch versteuern?

Private Verkäufe von Kryptowerten sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist in der Regel nicht steuerbar. Bewahren Sie trotzdem Nachweise zu Kaufdatum, Verkauf und Wallet-Historie auf.

Zählt der Tausch von Krypto zu Krypto als Verkauf?

Ja. Das BMF behandelt auch den Tausch in andere Kryptowerte grundsätzlich als Veräußerung. Dadurch kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, wenn die getauschten Kryptowerte weniger als ein Jahr gehalten wurden.

Wo trage ich Krypto in der Steuererklärung ein?

Private Veräußerungsgeschäfte werden grundsätzlich in der Anlage SO erklärt. Einnahmen aus Lending, Staking oder bestimmten Airdrops können ebenfalls zu sonstigen Einkünften gehören. Bei komplexen Fällen sollten Sie steuerlichen Rat einholen.

Muss ich Krypto-Gewinne unter 1.000 € angeben?

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben ab 2024 steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt. Es handelt sich um eine Freigrenze. Bei 1.000 € oder mehr ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

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