{"id":7643,"date":"2018-05-18T04:07:47","date_gmt":"2018-05-18T02:07:47","guid":{"rendered":"https:\/\/financer.de\/?page_id=7643"},"modified":"2024-09-30T11:09:21","modified_gmt":"2024-09-30T09:09:21","slug":"privatinsolvenz","status":"publish","type":"wiki","link":"https:\/\/financer.de\/persoenliche-finanzen\/artikel\/privatinsolvenz\/","title":{"rendered":"So funktioniert die Privatinsolvenz"},"content":{"rendered":"\n

Wenn Sie den R\u00fcckzahlungen Ihrer Schulden nicht nachkommen k\u00f6nnen, sind Sie h\u00e4ufig dazu gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Die Privatinsolvenz <\/strong>hilft Ihnen, alle Ihre Schulden in drei bis sechs Jahren loszuwerden. Heute zeigen wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Privatinsolvenz beachten m\u00fcssen und helfen Ihnen gleichzeitig, die h\u00e4ufigsten Fragen zu kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n

Ablauf der Privatinsolvenz in 4 Phasen<\/h3>\n\n\n\n

Die zwei notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr die Privatinsolvenz sind:<\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. Drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit<\/li>\n\n\n\n
  2. Scheitern des au\u00dfergerichtlichen Vergleichs<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, ben\u00f6tigen Sie zuerst eine Bescheinigung \u00fcber das Scheitern des au\u00dfergerichtlichen Vergleichs, um die Privatinsolvenz anmelden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

    Au\u00dfergerichtliche Schuldenbereinigung<\/h2>\n\n\n\n

    Es ist immer empfehlenswert, zuerst Kontakt mit allen Gl\u00e4ubigern aufzunehmen und zu versuchen, sich au\u00dfergerichtlich zu einigen. Warum? Weil Sie sich dadurch die Kosten eines Insolvenzverfahrens ersparen<\/strong> und Ihre Schufa-Eintr\u00e4ge damit nicht so negativ beeinflusst werden<\/strong> wie bei einer Privatinsolvenz. Au\u00dferdem sind Sie dazu gesetzlich verpflichtet, bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

    In der Regel helfen Ihnen Schuldnerberater, einen freiwilligen Schuldenerlass mit den Gl\u00e4ubigern zu verhandeln. Im Rahmen der Verhandlungen wird ein Schuldenplan aufgestellt. Gemeinsam mit dem Schuldnerberater sehen Sie sich Ihre Schulden sowie Ihr vorhandenes Verm\u00f6gen an. Pf\u00e4ndbares Verm\u00f6gen wird verpf\u00e4ndet, um damit einen Teil der Schulden zu decken. Es wird auch gepr\u00fcft, ob Kapital aus anderen Quellen einbezogen werden kann, um die Schuldenlast zu verringern.<\/p>\n\n\n\n

    Im Rahmen des Schuldenplans wird schriftlich vereinbart, \u00fcber welchen Zeitraum und in welcher H\u00f6he Sie als Schuldner Ihre R\u00fcckzahlungen leisten m\u00fcssen und was geschieht im Fall, dass Sie Ihrem Versprechen nicht nachkommen.<\/p>\n\n\n\n

    Die au\u00dfergerichtliche Schuldenbefreiung darf den Gl\u00e4ubiger nicht schlechter stellen als die anschlie\u00dfende gerichtliche Restschuldbefreiung. Alle Gl\u00e4ubiger m\u00fcssen dem Schuldenplan zustimmen, damit eine au\u00dfergerichtliche Schuldenbereinigung stattfinden kann.<\/p>\n\n\n\n

    Erst wenn dieses Verfahren scheitert, k\u00f6nnen Sie eine Privatinsolvenz anmelden. Hierzu m\u00fcssen Sie einen Insolvenzantrag stellen, wo Sie im Detail den Versuch der au\u00dfergerichtlichen Einigung sowie die Gr\u00fcnde des Scheiterns erkl\u00e4ren. Diesen Insolvenzantrag reichen Sie beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht ein. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine R\u00fcckmeldung mit der Zuweisung eines Treuh\u00e4nders, welcher Ihnen hilft, das Insolvenzverfahren zu verwalten.<\/p>\n\n\n\n

    Gerichtsverfahren<\/h2>\n\n\n\n

    Scheitert die au\u00dfergerichtliche Einigung, kommt ein Gerichtsverfahren zu Stande. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird noch einmal versucht, den Plan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Wenn nicht mehr als 50% der Gl\u00e4ubiger zustimmen, wird Ihr pf\u00e4ndbares Verm\u00f6gen aufgeteilt und vom Gericht eine Restschuldbefreiung angeordnet. Innerhalb der darauffolgenden sechs Jahre wird ein Teil Ihres Einkommens gepf\u00e4ndet und direkt an den Treuh\u00e4nder \u00fcberwiesen, welcher die Aufteilung an die Gl\u00e4ubiger \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n

    Privatinsolvenz<\/h2>\n\n\n\n

    Das Ziel der Privatinsolvenz ist es, schuldenfrei zu werden. Wie schnell die Rechtschuldbefreiung erfolgt, h\u00e4ngt von Ihrer finanziellen Lage ab.<\/p>\n\n\n\n

    Dauer der Privatinsolvenz<\/h3>\n\n\n\n

    Sie haben grunds\u00e4tzlich drei M\u00f6glichkeiten, unter bestimmten Bedingungen die Dauer der Privatinsolvenz zu beeinflussen.<\/p>\n\n\n\n

    Schuldentilgung nach:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

      \n
    1. 3 Jahren<\/strong>, wenn Sie 35% Ihrer Schulden gemeinsam mit den Kosten des Insolvenzverfahrens begleichen<\/li>\n\n\n\n
    2. 5 Jahren<\/strong>, wenn Sie die Verfahrenskosten decken<\/li>\n\n\n\n
    3. 6 Jahren<\/strong>, unabh\u00e4ngig von Schuldenr\u00fcckzahlungen unter Ber\u00fccksichtigung des Gerichtsbeschlusses<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

      Pf\u00e4ndungstabelle<\/h3>\n\n\n\n

      Wenn Sie einen Teil Ihres monatlichen Einkommens abgeben m\u00fcssen, interessiert Sie bestimmt die exakte H\u00f6he. Der zu verpf\u00e4ndende Teil Ihres Einkommens wird von Ihrem Nettoeinkommen sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berechnet.<\/p>\n\n\n\n

      Zum Nettoeinkommen z\u00e4hlt:<\/strong> Gehalt, Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Schichtarbeit, Arbeit an Samstagen, Rente, Arbeitslosengeld und Mieteinnahmen.<\/p>\n\n\n\n

      Folgende Einkommen k\u00f6nnen Sie im vollen Umfang bzw. zum Teil behalten<\/strong>: Kindergeld, Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Feiertags und Nachtarbeit, 50% der Verg\u00fctung f\u00fcr Mehrarbeit, Studienbeihilfe und Krankenbez\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n

      Die Pf\u00e4ndungsfreigrenze f\u00fcr Personen ohne Unterhaltspflicht betr\u00e4gt aktuell 1.140,- EUR.<\/strong> Dar\u00fcber hinaus gelten folgende Grenzen:<\/p>\n\n\n\n