{"id":26779,"date":"2020-07-29T22:03:19","date_gmt":"2020-07-29T20:03:19","guid":{"rendered":"https:\/\/financer.de\/?p=26779"},"modified":"2024-09-30T11:30:31","modified_gmt":"2024-09-30T09:30:31","slug":"witwenrente","status":"publish","type":"wiki","link":"https:\/\/financer.de\/persoenliche-finanzen\/artikel\/witwenrente\/","title":{"rendered":"Witwenrente"},"content":{"rendered":"\n
Der Tod des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin stellt nicht nur eine schwere emotionale Belastung<\/strong> f\u00fcr den hinterbliebenen Partner sowie den Rest der Familie dar, sondern oft auch finanzielle Engp\u00e4sse<\/strong>, da das Familienbudget auf einmal starken K\u00fcrzungen unterliegt.<\/p>\n\n\n\n Obwohl die verstorbene Person nichts mehr ersetzen kann, stellt der Staat dem hinterbliebenen Ehepartner zumindest finanzielle Hilfe in Form einer Witwenrente<\/strong> bzw. Witwerrente<\/strong> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n Laut Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation<\/a> wurden im Jahr 2021 insgesamt 5,2 Millionen deutschen Staatsb\u00fcrgen<\/strong> die Witwenrente bzw. Witwerrente ausgezahlt, davon gab es insgesamt 4,5 Millionen Witwenrenten und 700.000 Witwerrenten.<\/p>\n\n\n In diesem Beitrag analysieren wir jedoch ausschlie\u00dflich die Voraussetzungen in Deutschland und geben Ihnen in K\u00fcrze Antworten auf grundlegende Fragen bez\u00fcglich der Witwenrente:<\/strong><\/p>\n\n\n\n Bei der Witwenrente<\/strong> (oder Hinterbliebenenrente<\/strong>) handelt es sich um ein ziemlich komplexes Thema, das seit den am 1. Januar 2002 eingef\u00fchrten \u00c4nderungen noch komplexer geworden ist.\u00a0<\/p>\n\n\n\n Mit dem Begriff Witwenrente bezeichnet man die Rente, auf die der hinterbliebene Ehepartner unter bestimmten Umst\u00e4nden<\/strong> und nach Erf\u00fcllung bestimmter Voraussetzungen <\/strong>das Recht hat.<\/p>\n\n\n\n Den Anspruch auf die Witwenrente<\/strong> bzw. Hinterbliebenenrente<\/strong> hat jeder Partner, dessen verstorbener Partner folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt hat:<\/p>\n\n\n\n Im Falle, dass diese Voraussetzungen nicht<\/strong> erf\u00fcllt werden, entf\u00e4llt Ihr Anspruch auf eine Witwenrente.\u00a0<\/p>\n\n\n\n Falls alle der oben genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen Sie den Antrag zur Witwenrente direkt bei der Deutschen Rentenversicherung<\/strong> stellen.<\/p>\n\n\n\n Die Antragsformulare<\/strong> k\u00f6nnen Sie von der Webseite der Deutschen Rentenversicherung<\/a> herunterladen und in Ruhe zu Hause ausf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n Was die Abgabe der Formulare angeht, stehen Ihnen zwei M\u00f6glichkeiten<\/strong> zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n\n\n\n Falls Sie sich erstmal detaillierter \u00fcber Ihre pers\u00f6nliche Situation erkundigen m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie sich entweder an die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung wenden<\/strong> oder eine \u00f6rtliche Beratungsstelle aufsuchen.<\/p>\n\n\n\n Per Telefonnummer 0800 1000 4800<\/strong> ist der Kundenservice der Deutschen Rentenversicherung zu folgenden Zeiten erreichbar:<\/p>\n\n\n\n Was die Berechnung der Witwenrente <\/strong>angeht, gibt es seit 2002 zwei parallel geltende Rechte, die sich je nach erf\u00fcllten Voraussetzungen auf die H\u00f6he Ihrer Witwenrente auswirken:<\/p>\n\n\n\n Deshalb ist es wichtig, sich vorab gut dar\u00fcber zu erkundigen, ob f\u00fcr Sie die Witwenrente nach altem<\/strong> oder neuem Recht<\/strong> gilt.\u00a0<\/p>\n\n\n\n Folgende Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, um die Witwenrente nach altem Recht<\/strong> zu berechnen*:<\/p>\n\n\n\n *Mindestens ein Punkt muss erf\u00fcllt werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n Folgende Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, um die Witwenrente nach neuem Recht <\/strong>zu berechnen*:<\/p>\n\n\n\n *Mindestens ein Punkt muss erf\u00fcllt werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n Etwas, was bei der Witwenrente f\u00fcr alle Hinterbliebenen gilt, egal ob Ihre Witwenrente nach altem oder neuem Recht berechnet wird, ist das sogenannte Sterbevierteljahr.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Als Sterbevierteljahr versteht man die Zeitperiode von drei Kalendermonaten, <\/strong>die erst am 1. des Monats nach dem Monat beginnt, in dem Ihr Ehepartner verstorben ist.<\/p>\n\n\n\n Somit wird Ihnen in den ersten drei vollen Monaten nach dem Tod Ihres Partners <\/strong>die Rente, die dieser bezog oder h\u00e4tte beziehen k\u00f6nnen, in voller H\u00f6he<\/strong> weiter ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n Dies gilt unter allen Umst\u00e4nden<\/strong> und darf Ihnen, im Falle, dass Sie alle Voraussetzungen als Hinterbliebener f\u00fcr die Witwenrente erf\u00fcllen, keinesfalls entzogen werden.<\/p>\n\n\n Erst nach dem Ablauf dieser drei Monate erhalten Sie die von der Deutschen Rentenversicherung festgelegte Witwenrente<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Anhand weiterer Voraussetzungen wird Ihnen entweder die gro\u00dfe Witwenrente<\/strong> oder die kleine Witwenrente<\/strong> ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n Bei der gro\u00dfen Witwenrenten<\/strong> handelt es sich um eine Form der zeitlich unbefristeten Witwenrente, die je nach Recht 60 %<\/strong> (altes Recht) bzw. 55 %<\/strong> (neues Recht) der Rente bzw. des Rentenanspruchs der verstorbenen Person betr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n Um die gro\u00dfe Witwenrente zu erhalten, m\u00fcssen Sie mindestens eine der folgenden vier Voraussetzungen<\/strong> erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\nWitwenrente = Witwerrente<\/h3>
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Witwenrente: Das Wichtigste im \u00dcberblick<\/h3>\n
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Was ist die Witwenrente?<\/h2>\n\n\n
Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?<\/h3>\n\n\n\n
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Wie und wo kann man die Witwenrente beantragen?<\/h3>\n\n\n
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Berechnung der Witwenrente: Altes oder neues Recht?<\/h3>\n\n\n\n
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Sterbevierteljahr: Anspruch auf die gesamte Rente<\/h3>\n\n\n\n
Vorschuss auf die Witwenrente ebenfalls m\u00f6glich?<\/h3>\n
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Gro\u00dfe Witwenrente<\/h2>\n\n\n\n
Wie lange?<\/th> Wie hoch?<\/th><\/tr><\/thead> lebenslang<\/strong><\/td> 60 %<\/strong> (altes Recht) \/ 55 % <\/strong>(neues Recht)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n \n
Wie hoch ist die erforderliche Altersgrenze f\u00fcr die Witwenrente?<\/h3>\n
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